Ich frage das Bezirksamt:
- Gab es im Bereich der Wilhelmstr. vor Ablauf der Frist zur Meldung von zweckentfremdetem Wohnraum am 31. Juli 2014 Anträge auf Genehmigung der Zweckentfremdung nach § 3 ZwVbVO in Zusammenhang mit der seit Jahren dort laufenden Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen und wenn ja, wie viele ?
- Gibt es aus Sicht des Bezirksamtes eine Diskrepanz zwischen vermuteter und beantragter Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen und wenn ja, wie groß ist diese ?
- Was unternimmt das Bezirksamt im Falle nicht beantragter (und damit nach Ablauf der Frist illegaler), aber faktischer Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen ?