Drucksache - 1801/IV  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Wollankstraße während der Nachtstunden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Kriesel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
21.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piratenfraktion vom 09.12.2014
2. BE Soziale Stadt vom 21.01.2015
3. vertagte BE
4. Beschluss
5. VzK vom 25.02.2016
6. Anlage
7. Zwischenbericht
8. VzK vom 30.06.2016
9. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1801/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Geschwindigkeitsbeschränkung in der Wollankstraße während der Nachtstunden

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1801/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Wollankstraße im Bezirk Mitte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 kmh/h für die Zeit von 22 Uhr bis 06 Uhr angeordnet wird.

 

Ferner soll geprüft werden, ob in einer Kooperation mit dem Bezirksamt Pankow die Geschwindigkeitsbegrenzung im Nachbarbezirk fortgesetzt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Beschluss der BVV wurde an die für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens übersandt.

 

Die Antwort der Senatsverwaltung liegt nunmehr mit Schreiben vom 24.05.2016 vor.

 

Demnach können Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur von unmittelbar betroffenen Anwohnern einer Straße gestellt werden. Dieses sei Grundvoraussetzung, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssicherer Ermessensausübung vornehmen zu können.

 

Bislang liegen der Behörde keinerlei Anträge von Anwohnern auf Lärmschutzmaßnahmen in der Wollankstraße vor. Die Behörde kann daher in dieser Angelegenheit nicht tätig werden und bittet im Bedarfsfall um Empfehlung an die Bürger entsprechende Anträge direkt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin (VLB), zu stellen.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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