Drucksache - 1790/IV  

 
 
Betreff: Die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-67 "Lehrter Straße Mittelbereich" und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 26.11.2014
2. Anlagen
2. VzK vom 18.12.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

Fraktionsexemplare liegen vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Einschränkung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-67 "Lehrter Straße Mittelbereich" und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ___.10.2014 beschlossen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-67 wird um das Grundstück Lehrter Straße 31, die im Geltungsbereich befindliche Teilflächen des Grundstückes Lehrter Str. 6 sowie das nordöstlich angrenzenden Bahngeländes, Flurstück 298, eingeschränkt und künftig als vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE fortgeführt. Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-67VE umfasstnftig die Grundstücke Lehrter Straße 23, 25, 26A - B und 27 - 30 (teilweise) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit.

 

  1. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung:

 

zu I:

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die nord-westlich des Hauptbahnhofs gelegenen ehemaligen Bahnflächen an der Lehrter Straße und ihre Randbereiche einer neuen Nutzung zuzuführen und in diesem Zusammenhang das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Die Fläche zwischen der Lehrter Straße und der bestehenden Bahntrasse, die die nordwestliche Zufahrt zum Hauptbahnhof herstellt, sind Teile des ehemaligen "Hamburg-Lehrter-Güterbahnhofs", die nach dessen Zerstörung im 2. Weltkrieg auf Grund unterschiedlicher, nie realisierter Planungen für diesen Bereich im Wesentlichen durch temporäre, überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt waren. Nach bereits erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Jahr 2012 wird mit der vorliegenden Planung nunmehr das Ziel verfolgt, die zentrale innerstädtische Fläche als Wohnstandort mit lediglich ergänzender gewerblicher Nutzung zu entwickeln. Für das ca. 3,7 ha große Neuordnungsareal wurde insoweit von Februar bis Juni 2013 ein mehrstufiges städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt, in dessen Ergebnis das Büro Sauerbruch Hutton durch das Entscheidungsgremium mit der Erstellung eines Masterplans beauftragt wurde. Innerhalb des Neuordnungsareals sollen voraussichtlich ca. 80.000 m² BGF realisiert und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

 

Die Bereiche Lehrter Straße 31, die Teilflächen des Grundstückes Lehrter Str. 6 sowie das nordöstlich angrenzenden Bahngeländes, Flurstück 298, sind derzeit auf Grundlage des als verbindlichen Bauleitplan übergeleiteten Baunutzungsplans von 1960 als beschränktes Arbeitsgebiet der Baustufe V/3 zu beurteilen.

 

 

Bei dem Grundstück Lehrter Straße 31 handelt es sich um eine Fläche des Landes Berlin, die als Spielplatz und Grünfläche hergestellt und gewidmet ist und sich im Vermögen der zuständigen Fachverwaltung befindet. Die bestehende genannte Nutzung ist in Hinsicht auf die Grün- und Spielfläche als gesichert anzusehen

Die Sicherung der genannten Fläche im Bebauungsplan ist entbehrlich; der Geltungsbereich wird entsprechend eingeschränkt.

 

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin (VZB) vom 12.09.1995 wurde zur Kompensation der vom Vorhaben verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt u.a. auch die Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme (AGM) Döberitzer Grünzug als Maßnahme 2.2 planfestgestellt. Für die Realisierung der Maßnahme waren Flächen nördlich der Minna-Cauer-Straße vorgesehen.

Im Zuge der Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planungsziele für die Flächen nördlich des Hauptbahnhofes wurde 2009 vom Senat des Landes Berlin ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen und durch den Bezirk Mitte von Berlin die Bebauungsplanverfahren 1 - 62 und 1 - 67 bzw. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bebauungsplanverfahren 1 - 63 eingeleitet. Hierdurch und durch weitere Änderungen an anderen Planfeststellungsverfahren (S-Bahnlinie 21) sollen Teile der geplanten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme anderen Nutzungen zugehrt werden.

Daher soll im Zuge eines Änderungsverfahrens die Lage der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme Döberitzer Grünzug neu bestimmt werden. Die Maßnahme soll zukünftig westlich der bestehenden Bahntrasse auf einem durchschnittlich 30 m breiten Geländestreifen entlang der Bahnanlagen realisiert werden. Diese Flächen befinden sich derzeit überwiegend im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes.

Zu den geplanten Einzelmaßnahmen zählen insbesondere die Pflanzung von Hochstämmen, Sträuchern und Heistern, die Freihaltung von Sukzessions- und Ruderalflächen sowie die Ansaat von Landschaftsrasen. Diese Maßnahmen bleiben unverändert bestehen und können auf der geänderten Fläche vollständig realisiert werden. Darüber hinaus kann auch die mit dem Döberitzer Grünzug angestrebte Verbindungsfunktion zwischen den Wohnquartieren an der Lehrter Straße und den künftigen Nutzungen östlich der unterirdischen Eisenbahn- und U-Bahntrassen an der Heidestraße bis zum Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal umgesetzt werden. Die mit der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme geplanten Einzelmaßnahmen werden auf der geänderten Fläche vollständig realisiert. Die Verteilung der Einzelmaßnahmen kann auf einer größeren, als der ursprünglich geplanten Fläche erfolgen und damit schlüssiger gestaltet werden.

Der Bebauungsplan berücksichtigte dies bisher durch die nachrichtliche Übernahme der bereits planfestgestellten Flächen und die Kennzeichnung einer "in Aussicht genommenen planfestgestellten Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme". Im Zuge der Konkretisierung der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-67VE, die angrenzend an die geplante planfestgestellte Fläche eine private Erschließungsstraße vorsieht, ist auch die nachrichtliche Übernahme innerhalb des Geltungsbereiches entbehrlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird um das nordöstlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs befindliche angrenzende Bahngelände, Flurstück 298, und eine Teilfläche des Grundstückes Lehrter Straße 6 eingeschränkt.

 

Mit Schreiben vom 26. Juni 2014 stellte der Eigentümer des Grundstückes Lehrter Straße 23/25, die Groth u-invest Neunte GmbH & Co. Lehrter Straße KG, einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens an das Bezirksamt Mitte von Berlin. Diesem Antrag wird entsprochen.

 

Das Bebauungsplanverfahren 1-67VE wird mit dem geänderten Geltungsbereich unter dem Titel:

vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-67VE für die Grundstücke Lehrter Straße 23, 25,

26A - B und 27 - 30 (teilweise) im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit

fortgeführt.

Das Vorhaben bezieht sich auf das Grundstück Lehrter Straße 23/25. Auf dem Grundstück erfolgt die Sicherung von Wohnnutzung entsprechend des aus dem Jahr 2013 erarbeiteten städtebaulichen Konzepts über Baukörperfestsetzung. Gegenüber dem Eingangsbereich des Poststadions soll ein "Stadtplatz" entstehen, der planungsrechtlich als private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gesichert werden soll und deren öffentliche Zugänglichkeit über ein Geh- und Radfahrrecht für die Allgemeinheit sowie den Durchführungsvertrag und eine entsprechend einzutragende Baulast gesichert wird. Über den "Stadtplatz" soll der Bereich der Lehrter Straße für Fußnger und Radfahrer mit dem bahnbegleitenden Grünzug und der Europacity jenseits der Bahntrasse vernetzt werden. Des Weiteren sollen zwei ebenfalls für Fußnger und Radfahrer nutzbare direkte Anbindungen von der Lehrter Straße zum bahnbegleitenden Grünzug gesichert werden (Flächen, die mit Geh- und Radfahrrechten für die Allgemeinheit belastet werden sollen), die der direkten Vernetzung von Wegen abseits bestehender Kfz-Verkehrstrassen dienen sollen. Im Rahmen des Gutachterverfahrens war darüber hinaus festgelegt worden, dass entlang des bahnbegleitenden Grünzuges zwischen dem Grünzug und der neu entstehenden Bebauung eine Erschließungsstraße angelegt und an die Lehrter Straße angebunden werden soll. Die Straße dient neben der Adressbildung vor allem der Bildung einer Pufferzone zwischen privaten und öffentlichen Flächen und trägt im Zusammenwirken mit dem geplanten Stadtplatz zur Belebung und qualitativ positiven Beeinflussung (Verringerung potenzieller Verschattung des bahnbegleitenden Grünzugs) des Bereichs bei.

Die Grundstücke Lehrter Straße 26A - 30 werden als Ergänzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-67VE im Geltungsbereich verbleiben und künftig entsprechend der bestehenden Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gesichert.

 

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-67 wurden bereits folgende Verfahrensschritte durchgehrt:

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

19.04.2010 bis 19.05.2010 formelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

20.04.2010 bis 20.05.2010

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 20.04.2011 bis 20.05.2011

 

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

30.04.2012 bis 30.05.2012

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB

21.05.2012 bis 22.06.2012

 

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit neuer Planzeichnung durchgeführt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 


 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung:

 

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

Anlagen:

 

1. Bebauungsplanentwurf 1-67, alte Planung

2. Bebauungsplanentwurf 1-67VE, neue Planung

 

 
 

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