Drucksache - 1768/IV  

 
 
Betreff: Änderungen zur GO der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
Verfasser:Freitag 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Piraten vom 14.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach §25 Absatz 3.1 bitte als eigenständigen Punkt 3.2 einfügen (dadurch verschiebt sich die nachfolgende Nummerierung der Absätze!):

 

3.2 Die bezirkliche Senioren- bzw. Jugendvertretung erhält die glichkeit Fragen an das BA sowie die Fraktionen zu stellen. Dafür sollen alternierend und regelhaft zu jeder BVV 10 Minuten Fragezeit für je eine dieser Gruppen gesetzt sein.

 

Sowie:

 

§25 Absatz ehemals Punkt 3.4 abändern: Sofern Punkt 3.2. in Anspruch genommen wird, ist die rgerfragestunde auf insg. 40 Minuten begrenzt. Die geänderte Fassung des §25 Absatz 3 lautet somit wie folgt:

 

§ 25 Tagesordnung

 

(3)

(3.1)

Unter Tagesordungspunkt 1 der BVV besteht für Bürgerinnen und rger des Bezirkes Mitte, die nicht Bezirksverordnete sind, die glichkeit zu Themen, die von bezirklicher Relevanz sind, Fragen zu stellen.

 

3.2 Die bezirkliche Senioren- bzw. Jugendvertretung erhält die glichkeit Fragen an das BA sowie die Fraktionen zu stellen. Dafür sollen alternierend und regelhaft zu jeder BVV 10 Minuten Fragezeit für je eine dieser Gruppen gesetzt sein.

Fragen müssen stichwortartig schriftlich bis Montag vor der Sitzung der BVV im Büro der BVV abgegeben werden (Abgabeschluss 10.00 Uhr), und werden nach der Reihenfolge der Eingänge aufgerufen. Die Anzahl der Fragen wird je Fragesteller auf maximal drei Fragen begrenzt. Das BVV-Büro leitet umgehend die eingegangenen Fragen an das Bezirksamt und die Fraktionen, Gruppen und Einzelverordnete der BVV weiter.

 

(3.4)

Die Fragen werden von den anwesenden Mitgliedern des Bezirksamtes und den Bezirksverordneten (1 Redner/in pro Fraktion / Gruppe) beantwortet. Eine Diskussion unter den Mitgliedern der BVV findet nicht statt.

 

(3.5)

Die Redezeiten werden in der Regel auf drei Minuten begrenzt. Die Fragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.

 

(3.6)

Fragen, die nicht beantwortet werden können, werden zur schriftlichen Beantwortung an die Fraktionen und das Bezirksamt weitergeleitet.

 
 

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