Drucksache - 1765/IV  

 
 
Betreff: Perspektive für Flüchtlinge in (unserer) Mitte (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Deniz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion DIE LINKE
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag SPD vom 11.11.2014
2. Austauschblatt SPD, Grüne, DIE LINKE, Piraten vom 20.11.2014
3. Beschluss vom 20.11.2014
4. VzK vom 04.06.2015
5. Anlage 1
6. Anlage 2
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              32961

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1765/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Perspektiven für Flüchtlinge in (unserer) Mitte (2)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1765/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin für folgende Punkte einzusetzen:

 

. Sammelunterkünfte sind im Prinzip zu vermeiden und sollten, wenn überhaupt, mit einer glichst kurzen Verweildauer für die Betroffenen verbunden sein.

. Flüchtlinge sollen in möglichst kleinen Gruppen dezentral in allen Teilen Berlins untergebracht werden; dabei sind die entsprechenden Standards zu garantieren. Für die Flüchtlinge, die in Wohnungen vermittelt werden, muss eine ausreichende soziale Betreuung sichergestellt werden; insbesondere für die Betreuung und Beschulung der Kinder ist zu sorgen;

. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen in kind- und jugendgerechter Umgebung untergebracht werden, und für Familien mit Kindern sind abschließbare Wohneinheiten vorzuhalten.

. Eine geschlechtsspezifische Unterbringung und Betreuung muss in allen Unterkünften gewährleistet sein.

. Ein Konzept zur Unterbringung von alleinstehenden Flüchtlingsfrauen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkünfte ist zu entwickeln

. Es müssen weitere Wohnungsunternehmen für die Vereinbarung "Wohnungen für Flüchtlinge" gewonnen werden."

 

Das Bezirksamt hat am 12.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden gem. §§ 47ff. AsylVfG ist gem. Nr. 14 (16) ZustKat AZG Aufgabe der Hauptverwaltung, hier des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

 

Das Bezirksamt Mitte unterstützt grundsätzlich die Entschließung der Bezirksverordnentenversammlung Mitte "Flüchtlinge und AsylbewerberInnen sind in Mitte willkommen" vom 24.10.2013 (Drucksache Nr. 1055/IV) und setzt sich gegenüber der Hauptverwaltung für eine rasche Umsetzung des in der Senatsklausur beschlossenen Gesamtkonzeptes für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ein.

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 10.03.2015 den Senator für Gesundheit und Soziales, Herrn Mario Czaja gebeten, die Vorschläge der Drucksache Nr. 1765/IV zu prüfen. Die Beantwortung vom 16.04.2015, PE: 21.04.2015, ist in Anlage beigefügt. Die Senatsverwaltung erläutert darin, dass die Forderungen der BVV Mitte im Wesentlichen bereits durch das Berliner Konzept zur Unterbringung von Fchtlingen in Berlin (Flüchtlingskonzept) sowie durch die konkreten Arbeitsaufträge der Unterarbeitsgruppen Wohnen, Gesundheit, Bildung und Jugend sowie Arbeit und Integration der ressortübergreifenden AG Unterbringung bedient werden. Der Bezirk wirkt sowohl in der AG Unterbringung als auch in den UAGs mit und bringt seine Fachexpertise ein.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 
 

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