Drucksache - 1763/IV
Das Bezirksamt wird ersucht, in enger Abstimmung mit der AG-Geschichte/dem Ausschuss BiKuUm, für die Anwendungspraxis der Drs. II/384 vom 20. 6. 2002, in der die besondere Berücksichtigung von Frauennamen bei der Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen festgelegt ist, eine Durchführungskonkretisierung gemäß der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54 EG) und der dem Auf dieser Grundlage ist das BA gehalten, insbesondere bei mehreren Benennungen in einem Gebiet, die Benennung nach Frauen- und Männernamen gemischt vorzunehmen, wobei auch hier Frauennamen vorrangig, d.h. zu mindestens 51 % zu berücksichtigen sind, jedoch Männernamen auch zu mindestens einem Drittel angewendet werden können, ohne dass dazu der Nachweis von Ausnahmetatbeständen zu erbringen ist.
Erledigungsfrist: 21.05.2015 |
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