Drucksache - 1763/IV  

 
 
Betreff: Genderquote bei Benennungen und Umbenennungen von Straßen und Plätzen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Morgenstern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
10.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
14.01.2015 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz vertagt   
11.02.2015 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 11.11.2014
2. Austauschblatt SPD vom 18.11.2014
3. BE BiKuUm vom 11.02.2015
4. Beschluss vom 19.02.2015
5. VzK vom 07.04.2015
6. Abschlussbericht

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht,  in enger Abstimmung mit der AG-Geschichte/dem Ausschuss BiKuUm,  für die Anwendungspraxis der Drs. II/384 vom 20. 6. 2002, in der die besondere Berücksichtigung von Frauennamen bei der Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen festgelegt ist, eine Durchführungskonkretisierung gemäß der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie (2006/54 EG) und der dem entsprechenden Rechtsprechung des EuGH dahingehend vorzunehmen, dass die Bevorzugung von Frauennamen zwar erfolgt, aber nicht ausschließlich, nicht automatisch und nicht ohne Einzelfallabwägung.

Auf dieser Grundlage ist das BA gehalten, insbesondere bei mehreren Benennungen in einem Gebiet, die Benennung nach Frauen- und Männernamen gemischt vorzunehmen, wobei auch hier Frauennamen vorrangig, d.h. zu mindestens 51 % zu berücksichtigen sind, jedoch Männernamen auch zu mindestens einem Drittel angewendet werden können, ohne dass dazu der Nachweis von Ausnahmetatbeständen zu erbringen ist. 

 

 

Erledigungsfrist: 21.05.2015

 
 

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