Drucksache - 1761/IV
(Text liegt vor)
Erledigungsfrist: 19.08.2016
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1761/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Verkehrssicherheit im Umfeld der Leo-Lionni-Grundschule erhöhen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1761/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern die Vorschläge der Stadtteilvertretung Müllerstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Leo-Lionni-Grundschule umgesetzt werden können und wird gebeten, zu den einzelnen Vorschlägen detailliert Stellung zu nehmen.
Das Bezirksamt hat am 12.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Prüfung des Verkehrssicherheitskonzeptes der Stadtteilvertretung Müllerstraße erfolgt durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der zentralen Straßenverkehrsbehörde (VLB), da eine Straße des Straßenhauptnetzes (Müllerstraße) von den Lösungsvorschlägen mit betroffen ist. Eine Rückantwort der VLB liegt derzeit noch nicht vor.
Des Weiteren wurden aufgrund der umfangreichen Maßnahmenvorschläge der Straßenbaulastträger (SGA) und der Verkehrsdienst der Polizeidirektion 3 mit einbezogen, deren Stellungnahmen jedoch leider beide ebenfalls noch nicht vorliegen.
Die Auswertung der Unfallstatistik aus dem Zeitraum 01.10.2010 – 30.09.2015 hat eine auffällige Verkehrslage in der Triftstraße auf Höhe der Willdenowstraße ergeben. Insgesamt wurden in den Straßenzügen Triftstraße, Willdenowstraße und Burgsdorfstraße 192 Verkehrsunfälle ermittelt, 6 davon mit Fußgängerbeteiligung (davon 4 mit Kinderbeteiligung). Zwar steht keiner dieser Fußgängerunfälle im direkten Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit, jedoch weist eine Unfallhäufung im Bereich der Triftstraße Nr. 4 auf das Vorliegen von schwierigen Sichtverhältnissen vor dem Kreuzungsbereich zur Willdenowstraße hin. Nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde ließen sich hier Verbesserungen durch bauliche Maßnahmen erzielen. Hierzu befindet sich die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger.
Eine abschließende Prüfung der vorgelegten Maßnahmevorschläge und Entscheidung hierüber ist erst nach Vorliegen aller angeforderten Stellungnahmen möglich. An die Erledigung wurden die betroffenen Stellen erinnert. Ergänzend wurde am 22.03.2016 eine aktuelle Geschwindigkeitsmessung bei der Direktion Einsatz angefordert.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
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B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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