Drucksache - 1743/IV  

 
 
Betreff: Bebauungspläne auf Mittes Internetauftritt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
03.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 11.11.2014
2. Austauschblatt Piraten vom 12.11.2014
3. Änderungsantrag Grüne vom 20.11.2014
4. BE StadtE vom 03.12.2014
5. Beschluss vom 18.12.2014
6. VzK vom 07.04.2015
7. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .02.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1743/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Bebauungspläne auf Mittes Internetauftritt

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1743/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle sich im Entwurf befindlichen Bebauungspläne des Bezirkes Mitte mit dem jeweils aktuellen Bearbeitungsstand auf dem Internetauftritt des Bezirksamtes Mitte auf den Seiten der Stadtplanung einzustellen.

 

Im Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, den bisherigen Informationsinhalt im diesbezüglichen Internetauftritt dahingehend zu erweitern, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassenderes Bild über die Zusammenhänge und rechtlichen Rahmenbedingung zur  Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen übersichtlich dargestellt wird. Als Vorlage kann hierzu z. B. die Darstellung im Internetauftritt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick herangezogen werden.

Link: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/

Das Stichwortverzeichnis ist entsprechend zu aktualisieren.

 

 

Das Bezirksamt hat am   24.03.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Gem. § 1, Abs.3, Satz 1 BauGB „haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. In den  §§ 1 bis 28 BauGB sind die wesentlichen Inhalte, Verfahrensarten und -schritte sowie Beteiligungsformen geregelt. Umfang und Komplexität der dort beschriebenen Verfahren zwingen zur Einhaltung von Grundsätzen der Planklarheit, Planwahrheit, Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit.

Dazu gehört, dass Planinhalte und Verfahrensschritte nur dann veröffentlicht werden, wenn sie über die  (einschlägig geregelte) Legitimation durch die Gremien (hier: Entscheidung des zuständigen BA- Mitglieds, BA- oder BVV Beschlüsse) verfügen und dem aktuellem Sach-, Rechts- und Kenntnisstand entsprechen. Wenn die aktuelle Sach- und Rechtslage nicht mehr dem letztgültigen Legitimationsstand entspricht, führt eine Veröffentlichung oder eine öffentliche Zugänglichkeit der Planung zur Verletzung der Grundsätze von Planklarheit, -wahrheit, Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit.

Um das zu vermeiden, sind grundsätzlich die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Verfahrensschritte und Beteiligungsformen einzuhalten.

 

Im Rahmen des Internetauftritts des Bezirksamtes:

http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/

sind dem Bürger einerseits die festgesetzten Bebauungspläne und ihre Inhalte zugänglich und andererseits die Information, wo sich Bebauungsplanentwürfe im Verfahren befinden. Zum aktuellem Entwurfsstand und seinen Inhalten erhält der Bürger jederzeit die aktuelle Information durch den zuständigen Mitarbeiter im Amt.

 

 

Darüber hinaus erfolgt zu den gesetzlich vorgeschriebenen und ggf. zusätzlichen Beteiligungsschritten die Information der Öffentlichkeit auch auf den Internetseiten des Bezirksamtes.

 

Dem Ersuchen, den Informationsinhalt im diesbezüglichen Internetauftritt zu erweitern bzw. zu qualifizieren, wird gerne gefolgt.

Diesbezüglich arbeitet der Fachbereich Stadtplanung mit in einer durch die Senatskanzlei geleiteten Arbeitsgruppe zur berlinweiten Qualifizierung und Vereinheitlichung der bezirklichen Internetauftritte. Parallel zu der Arbeit dieser Gruppe einen eigenen neuen Internetauftritt zu entwickeln, ist weder sinnvoll noch leistbar. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe bedient sich das Bezirksamt in seinem Internetauftritt insofern auch weiterhin des Zugriffs auf die Internetseiten der Senatsverwaltung, auf denen die Rahmenbedingungen und Zusammenhänge der Bauleitplanung gut erläutert sind.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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