Drucksache - 1741/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksachen Nr. Mitte von Berlin1131/IV, 1616/IV, 1741/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über a) „Konzept zum Erhalt und Verbesserung der Ladenstruktur in der Badstraße“,
b) „Über die Funktionsweise von Business Improvement Districts (BIDs) informieren
sowie
c) „Stärkung des Mittelstands und der Geschäftsquartiere - BIG in Mitte“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
a) Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1131/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, nach Inkrafttreten eines Berliner Standortgemeinschaftsgesetzes zügig Kontakt zu den in der Badstraße ansässigen Gewerbetreibenden, diesbezüglichen Hauseigentümern (insbesondere entsprechende, landeseigene Wohnungsbaugesellschaften) und der Leitung des Gesundbrunnencenters aufzunehmen zwecks Initiierung eines Business Improvement Districts für die Badstraße. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob eine diesbezügliche Informationsveranstaltung des Bezirksamtes für o.g. Beteiligte über die Intention und die Vorgehensweise zur Einrichtung von BIDs sinnvoll sein könnte.
Inhalte dieses BIDs könnten sein:
b) Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1616/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Ergänzung zum Zwischenbericht zur BVV-Drs. 1131/IV zeitnah nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses über ein Berliner Standortgemeinschaftsgesetz unter Mitwirkung der bezirklichen Wirtschaftsförderung für alle Standortgemeinschaften und Unternehmensnetzwerke im Bezirk eine Informationsveranstaltung (Workshop) über die Funktionsweise und praktische Anwendung des Berliner Standortgemeinschaftsgesetzes durchzuführen. Hierzu sollte neben einer/einem ReferentIn aus der federführenden Senatsverwaltung auch ein/e AnsprechpartnerIn der Berliner IHK eingeladen werden. Auch sollten Erfahrungen aus Hamburg über die beispielhafte Durchführung von BIDs vorgestellt werden (wenn möglich). Seitens des Bezirksamts ist die Teilnahme des zuständigen Bezirksstadtrats wünschenswert zwecks politischer Zusage zur Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Engagements der öffentlichen Hand in den Einkaufs- und Geschäftsstraßen des Bezirks Mitte. Dem Bezirksamt wird des Weiteren empfohlen, für die Standortgemeinschaften im Bezirk ein anwendungsorientiertes Faltblatt zu erstellen oder ein solches beim Senat anzuregen, in welchem die Funktionsweise des Berliner Standortgemeinschaftsgesetzes kurz und bündig dargestellt wird sowie der konkrete Ansprechpartner des Bezirksamts für die Einrichtung von Immobilien- und Standortgemeinschaften im Bezirk genannt wird.
c) Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1741/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, den bekannten und potentiellen Geschäfts- und Unternehmensvereinigungen im Bezirk zügig Informationen zum am 23. Oktober 2014 im Abgeordnetenhaus verabschiedeten "Berliner Gesetz über die Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG)" zur Verfügung zu stellen und Beratung anzubieten. Beispielsweise sind dies der Nikolaiviertel e.V., die IG Friedrichstraße sowie die IG "Existenzen bewahren" oder mögliche zentrale Ansprechpartner in der Badstrasse. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung und in geeigneten Bereichen der Verwaltung mit unmittelbaren Berührungspunkten zu Unternehmerinnen und Unternehmern für das Thema sensibilisiert werden, um auf das "BIG" und seine möglichen Potentiale für Geschäftsquartiere hinzuweisen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, eine Informationsveranstaltung für die Zielgruppe zu organisieren.
Das Bezirksamt hat am 16.06.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zu o.g. Beschlüssen nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 07. Mai 2015 lud der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Herr Carsten Spallek, zu einer Informationsveranstaltung ein, um mit Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden, Vertretern von Interessengemeinschaften des Bezirkes Mitte, der IHK Berlin, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB e.V.) und weiteren Experten aus dem Bereich Einzelhandel zum Thema „Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften Von der Idee bis zur Umsetzung“ über die Chancen und Rahmenbedingungen des neuen Berliner Gesetzes zu diskutieren.
Herr Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer HBB e. V. hielt ein Eingangsreferat zum Gesetz. Frau Häder informierte über die BID-Entwicklung in Hamburg und sprach zum Thema „Business Improvement Districts - Neue Chancen der Zentrenentwicklung“. Anschließend wurden durch die Referenten Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes beantwortet, wobei insbesondere die Gäste aus Hamburg wertvolle Hinweise geben konnten. Es wurde festgestellt, dass der Bezirk Mitte der Verabschiedung des BIG-Gesetzes und damit der Möglichkeit zur Errichtung von Standortgemeinschaften (BIDs) grundsätzlich positiv gegenübersteht, da hier eine weitere Möglichkeit der Erfüllung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen sowohl auf gesamtstädtischer als auch bezirklicher Ebene geschaffen wird. Insbesondere wird hier die Chance auf eine Stärkung der bezirklichen Einzelhandelszentren gesehen. Der Bezirk selbst kann nur die hoheitlichen Regelaufgaben erfüllen. Über das BID werden Maßnahmen initiiert, die über die Pflichtaufgaben der Behörde hinausgehen.
Frau Häder zählte u.a. Voraussetzungen für ein erfolgreiches BID auf: - die wirtschaftliche Basis im Quartier muss gegeben sein - es besteht ein breiter Konsens über das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept - es besteht eine gerechte Nutzen-Kosten-Relation und eine realistische Perspektive, dass alle Maßnahmen im gesamten BID-Gebiet gleichermaßen wirken. - Homogenität des BID-Gebietes.
Sie wies darauf hin, dass ein BID nicht alle Probleme in einem Quartier lösen würde und nicht für jedes Quartier BID das richtige Instrument darstelle.
Bei der Umsetzung der ersten BIDs sollte die Initiative von Standortgemeinschaften größerer Einkaufsstraßen ausgehen. Die Wahrscheinlichkeit, in diesen Gebieten BID-Pilotprojekte erfolgreich zu implementieren, dürfte höher als bei kleineren Standortgemeinschaften sein, da hier eine höhere Finanzkraft vorhanden und größere Eigentümergemeinschaften vor Ort zu finden sind. Die Akteure vor Ort sollten engagiert und gut organisiert sein, denn es ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung eines BID nach den Erfahrungen in Hamburg rund 2-3 Jahre in Anspruch nimmt. Die erfolgreiche Umsetzung eines BID durch eine größere Immobiliengemeinschaft- bzw. Standortgemeinschaft könnte als Erfolgsbeispiel wirken und eine Hebelwirkung bei anderen Eigentümern in Bezug auf die Einrichtung weiterer, ggf. kleinerer BIDs entfalten.
Während der Veranstaltung wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass ein BID kein Instrument ist, mittels dessen die Behörden anordnen, welche Maßnahmen im Quartier durchzuführen sind. Die Initiative geht vom privaten Engagement der Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) bzw. Grundstückseigentümern aus. Die Antragstellung erfolgt allein durch den im Rahmen des Verfahrens bestellten Aufgabenträger bei der Behörde.
Aus Vorstehendem folgend erscheint es ratsam, mit der Einrichtung von BIDs in einem kleineren Einkaufsgebiet, wie das beispielsweise in der Badstraße der Fall ist und in der es zudem derzeit keine funktionierende ISG gibt, noch abzuwarten. Die Initiative zur Einrichtung eines BID mit Festlegung des finanziellen Rahmens sowie der Maßnahmen und entsprechender Antragstellung muss zudem von den Akteuren vor Ort ausgehen und können weder durch das Bezirksamt noch durch die Bezirksverordneten-versammlung vorgegeben werden.
Seit Oktober 2014 liegt das Berliner Gesetz zu Einführung von Immobilien- und Standort-gemeinschaften (BIG) vor. Aufgrund noch fehlender Ausführungsvorschriften bzw. Leitlinien bestehen Unklarheiten über Zuständigkeiten.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
keine
keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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