Drucksache - 1740/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1740/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Bürgerbeteiligung in Sanierungsgebieten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1740/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die BVV über die in den letzten Jahren praktizierten Verfahrensänderung gegenüber den für die Sanierungsgebiete in Mitte von der BVV mit Drs. 0870/III beschlossenen Regelung der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ zu informieren und diese Änderungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Bezirksamt hat am 19.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Grundlage der Mitwirkung der durch die Sanierungsmaßnahmen betroffenen Mieter, Gewerbetreibenden, Grundstückseigentümer und Pächter sowie freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer bilden entsprechend dem o. g. BVV-Beschluss die zum 6.05.2005 ausgelaufenen Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht vom 19. April 1995.
Der Wahlbereich wurde nach Nr. 2 Abs. 3 der Ausführungsvorschriften entsprechend der Sanierungsziele und dem jeweiligen städtebaulichen Leitprogramm bzw. den Förderbereichsgrenzen weiter gefasst als die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete. Auch wurde auf den Nachweis des Melderegisters verzichtet. Hierüber wurde bereits zeitnah zu den durchgeführten Wahlen zur Betroffenenvertretung/Stadtteilvertretung im BVV-Ausschuss informiert.
Die Formierung der Gremien und die Beteiligungsformen leiten sich aus den Ausführungsvorschriften und den spezifischen Gebietserfordernissen ab.
Anhaltspunkte für Abweichungen oder eine Ignorierung der Ausführungsvorschriften sind hier nicht bekannt oder nachvollziehbar.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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