Drucksache - 1738/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Mitte wird wie folgt geändert
§25, Absatz 5 wird ersetzt durch die neuen Absätze 5.1, 5.2 und 5.3 einfügen:
(5.) (5.1) Innerhalb der BVV erhalten EinwohnerInnen und Gruppen, Initiativen und Interessenvertretungen des Bezirks ein Rederecht.
(5.2) Dieser Redebeitrag muss bis kurz vor Beginn der BVV beim Vorstand angekündigt werden.
(5.3) Die Redezeit ist maximal auf 10 Minuten insgesamt begrenzt. Die nachfolgende Nummerierung der Punkte des §25 verschieben sich dadurch.
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