Drucksache - 1737/IV  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Köpenicker Str.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 11.11.2014
2. Beschluss vom 20.11.2014
3. VzK vom 25.02.2016
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 30.06.2016
7. Anlage

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .06.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1737/IV

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Köpenicker Str.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1737/IV):

 

Wir ersuchen das Bezirksamt, sich dafür einzusetzen, dass für die Köpenicker Straße beginnend von der Kreuzung Heinrich-Heine-Str./Brückenstr. bis zur Bezirksgrenze an der Kreuzung Engeldamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr angeordnet wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am  07.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Beschluss der BVV wurde an die für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens übersandt.

 

Die Antwort der Senatsverwaltung liegt nunmehr mit Schreiben vom 24.05.2016 vor.

 

Demnach können Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur von unmittelbar betroffenen Anwohnern einer Straße gestellt werden. Dieses sei Grundvoraussetzung, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssicherer Ermessensausübung vornehmen zu können.

 

Bislang liegen der Behörde keinerlei Anträge von Anwohnern auf Lärmschutzmaßnahmen in der Köpenicker Straße vor. Die Behörde kann daher in dieser Angelegenheit nicht tätig werden und bittet im Bedarfsfall um Empfehlung an die Bürger entsprechende Anträge direkt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin (VLB), zu stellen.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

  1. U.R.
    mit vorstehender – Vorlage zur Kenntnisnahme – an BzBm übersandt

 

  1. Kopie für StadtBauWiOrdRef 2
     
  2. zdA bei Ord …….

 

 

Bau AL:

 

 

 

StadtBauWiOrdL EU

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen