Drucksache - 1735/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1735/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Mehr Ruhe für die Köpenicker Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1735/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass für die Köpenicker Straße, beginnend von der Kreuzung Heinrich-Heine-Straße / Brückenstraße bis zur Kreuzung Engeldamm, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Zeit von 22 Uhr bis 06 Uhr angeordnet wird (auch am Wochenende).
Das Bezirksamt hat am 07.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Beschluss der BVV wurde an die für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens übersandt.
Die Antwort der Senatsverwaltung liegt nunmehr mit Schreiben vom 24.05.2016 vor.
Demnach können Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur von unmittelbar betroffenen Anwohnern einer Straße gestellt werden. Dieses sei Grundvoraussetzung, um eine punktgenaue Prüfung und damit eine rechtssicherer Ermessensausübung vornehmen zu können.
Bislang liegen der Behörde keinerlei Anträge von Anwohnern auf Lärmschutzmaßnahmen in der Köpenicker Straße vor. Die Behörde kann daher in dieser Angelegenheit nicht tätig werden und bittet im Bedarfsfall um Empfehlung an die Bürger entsprechende Anträge direkt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Verkehrslenkung Berlin (VLB), zu stellen.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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