Drucksache - 1732/IV
Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie ist der aktuelle Diskussion- und Abstimmungsstand mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bezüglich einer Zwischennutzung des Schulgebäudes / Grundstücks als Flüchtlingswohnheim / -unterkunft, für welchen Zeitraum soll die Schule diesbezüglich zwischengenutzt werden und welche vertraglichen Vereinbarungen liegen bereits vor bzw. sollen in der nächsten Zeit abgeschlossen werden?
2. Sollte eine langfristige Übereinkunft zu Gunsten einer Zwischennutzung getroffen worden sein, ist es nach aktuellem Kenntnisstand möglich bzw. ist davon auszugehen, dass die finanziellen Mittel für erforderliche Sanierungsmaßnahmen, die eine zukünftige Wiedernutzung als Schulstandort nach Aufgabe der Zwischennutzung gewährleisten würden, keine Städtebaufördermittel mehr zur Verfügung stehen könnten (Aufhebung Sanierungsgebiet) und wenn ja, welche absehbaren Konsequenzen hätte dies für eine zukünftige Sanierungsfinanzierung des Gebäudes die eine Nutzung als Schule wieder gewährleistet?
3. Sollte eine langfristige Übereinkunft zu Gunsten einer Zwischennutzung getroffen worden sein, welche Auswirkungen hat dies auf die derzeitige Diskussion zum Blockkonzept "westlicher Melchiorblock", bzw. ist das Bezirksamt nicht auch der Ansicht, dass unter diesen Umständen die bisherigen Planungsvorstellungen vorerst Ad acta gelegt werden können?
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