Drucksache - 1728/IV  

 
 
Betreff: Die Risiken der Neue Medien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Große Anfrage Grüne vom 11.11.2014
2. Antwort Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

Vorbemerkung:

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung ließ im Laufe der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne am 5.11.2014 die Facebook-Gemeinde um 19.27 Uhr an der Sitzung teilhaben, indem er incl. Bilddarstellung postete: "Bü90/Gr gegen Sicherung des Wohnens in der Lehrter. Heute spannende und interessante Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses: Die Grünen sprechen sich gegen die Festsetzung eines Mischgebietes aus und werben für Gewerbe. Damit würde Wohnen erschwert und höhere Lärmgrenzen gelten, die dort Wohnende zu dulden hätten. Sonst sind die Grünen immer auf der Seite der Mieter - immer? Offenbar nicht (Zwinkersmile)"

 

Unabhängig davon, dass diese Nachrichten nur 6 Likes - davon von 3 "einschlägig bekannten" CDU-Bezirksverordneten (Namen sind dem Verfasser bekannt) - provozierte, fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Hält es der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung nicht für angemessen, einer Ausschusssitzung akustisch und intellektuell zu folgen, statt sich mit Fotoaufnahmen und Facebook-Eintragungen zu beschäftigen.

 

  1. War es nur die Ablenkung durch die Facebook-Nutzung während der Sitzung, oder warum war der Stadtrat nicht Willens oder in der Lage, die Darstellungen anderer Fraktionen wenn schon überhaupt dann doch zutreffend wiederzugeben, indem er - entgegen seiner Facebook-Darstellung - mitgeteilt hätte, dass sich Bü90/Gr dafür einsetzen, dass

-         grundsätzlich eine Festsetzung als Mischgebiet unterstützt wird

und

-         zur Sicherung des Wohnens auf den Grundstücken Lehrter Straße Lehrter 6-11 & 18-22 ein Mischgebiet mit besonderer Wohnprägung

sowie

-         zur Sicherung des Gewerbehofstandortes Lehrter Straße 17 ein Mischgebiet mit besonderer Gewerbeprägung

festgesetzt werden sollte?

 

 
 

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