Drucksache - 1696/IV
(Text liegt vor).
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur erneuten Beschlussfassung -
über
den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
A) Begründung zu I, II:
Im Rahmen der Rechtsprüfung gem. § 6 Abs. 4 AGBauGB durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Beanstandungen vorgebracht. Der Umgang mit den Abstandsflächen und der Lärmbelastung wies Abwägungsdefizite auf. Die Begründung wurde, neben redaktionellen Anpassungen, zu den genannten Abwägungsbelangen, die einen erneuten BVV-Beschluss erforderlich machen, überarbeitet. Der Bebauungsplaninhalt wurde ergänzt. Die Ergänzungen sind klarstellend. Es bedarf keiner erneuten Behörden- oder Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Weiteren siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.
B) Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 30. September 2014
Anlagen
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