Drucksache - 1696/IV  

 
 
Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
05.11.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB vom 07.10.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Überweisung in Ausschuss Stadtentwicklung
3. BE StadtE vom 05.11.2014
4. Beschluss vom 20.11.2014

 

 

(Text liegt vor).

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur erneuten Beschlussfassung -

 

über

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-89VE (Lützowplatz) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 1-89VE vom 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013r die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB erneut beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes 1-89VE vom 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013r die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird erneut gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

A) Begründung zu I, II:

 

Im Rahmen der Rechtsprüfung gem. § 6 Abs. 4 AGBauGB durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Beanstandungen vorgebracht. Der Umgang mit den Abstandsflächen und der Lärmbelastung wies Abwägungsdefizite auf. Die Begründung wurde, neben redaktionellen Anpassungen, zu den genannten Abwägungsbelangen, die einen erneuten BVV-Beschluss erforderlich machen, überarbeitet. Der Bebauungsplaninhalt wurde ergänzt. Die Ergänzungen sind klarstellend. Es bedarf keiner erneuten Behörden- oder Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Im Weiteren siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

B) Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den 30. September 2014

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Entwurf)
  • Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-89VE
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-89VE 21.5.2013 mit Deckblatt vom 27.11.2013
  • Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-89VE

 

 

 
 

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