Drucksache - 1685/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Polizeiliches Führungszeugnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1685/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht insbesondere rechtlich zu prüfen, wie bei Schulcaterern, Schulküchen und Caféterien in Schulen sichergestellt werden könnte, dass nur Personal eingesetzt wird, das den Schulleitungen und dem Schulamt namentlich bekannt ist und von dem an den Grundschulen und Oberschulen ein polizeiliches Führungszeugnis (Vergleichbar zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendeinrichtungen) vorliegt.“
Das Bezirksamt hat am 05.052015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Ausschreibung der Dienstleistungsverträge mit den Caterern zur Wahrnehmung der Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler für die bezirklichen Grundschulen, erfolgte im Herbst 2013 erstmals aufgrund einheitlicher von der Senatsbildungsverwaltung zentral entwickelter Kriterien und Leistungsverzeichnisse mit berlineinheitlich gestalteten Verträgen.
Die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse wurde seinerzeit noch nicht als Kriterium für eine Vergabe angesehen bzw. bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Da bereits die Vertragstexte Teil der Ausschreibungsunterlagen waren, kommt eine Änderung bzgl. einer so gravierenden Auflage während der jetzigen Vertragslaufzeit nicht in Betracht.
Für die Oberschulen sind seitens der Senatsbildungsverwaltung zurzeit die Überlegungen bzgl. eventuell notwendiger Ausschreibungen der Essensversorgung noch nicht abgeschlossen.
Das Bezirksamt wird sich jedoch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass bei Ausschreibung bzw. Neuausschreibung diese rechtliche Prüfung stattfindet und bei Machbarkeit ihren Niederschlag sowohl in den Ausschreibungsunterlagen als auch einer entsprechenden Vertragsergänzung finden wird.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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