Drucksache - 1685/IV  

 
 
Betreff: Polizeiliches Führungszeugnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Lüthke
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 07.10.2014
2. Änderungsantrag
3. Beschluss vom 20.11.2014
4. VzK vom 11.05.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .04.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1685/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

Polizeiliches hrungszeugnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1685/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht insbesondere rechtlich zu prüfen, wie bei Schulcaterern, Schulküchen und Caféterien in Schulen sichergestellt werden könnte, dass nur Personal eingesetzt wird, das den Schulleitungen und dem Schulamt namentlich bekannt ist und von dem an den Grundschulen und Oberschulen ein polizeiliches Führungszeugnis (Vergleichbar zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendeinrichtungen) vorliegt.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 05.052015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Ausschreibung der Dienstleistungsverträge mit den Caterern zur Wahrnehmung der Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler für die bezirklichen Grundschulen, erfolgte im Herbst 2013 erstmals aufgrund einheitlicher von der Senatsbildungsverwaltung zentral entwickelter Kriterien und Leistungsverzeichnisse mit berlineinheitlich gestalteten Verträgen.

 

Die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse wurde seinerzeit noch nicht als Kriterium für eine Vergabe angesehen bzw. bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Da bereits die Vertragstexte Teil der Ausschreibungsunterlagen waren, kommt eine Änderung bzgl. einer so gravierenden Auflage während der jetzigen Vertragslaufzeit nicht in Betracht.

 

r die Oberschulen sind seitens der Senatsbildungsverwaltung zurzeit die Überlegungen bzgl. eventuell notwendiger Ausschreibungen der Essensversorgung noch nicht abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt wird sich jedoch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass bei Ausschreibung bzw. Neuausschreibung diese rechtliche Prüfung stattfindet und bei Machbarkeit ihren Niederschlag sowohl in den Ausschreibungsunterlagen als auch einer entsprechenden Vertragsergänzung finden wird.

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 
 

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