Drucksache - 1675/IV  

 
 
Betreff: Verkehrs-Poller besser kenntlich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Waldeck
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.01.2015 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
17.02.2015 
38. (außerordentliche) öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.03.2015 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.05.2015 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.06.2015 
41.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
01.09.2015 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2. im Hauptausschuss am 02.06.2015 vertagt
3. BE HA vom 01.09.2015
4. Beschluss
5. VzK vom 01.12.2015
6. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum .11.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1675/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Verkehrs-Poller besser kenntlich machen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1675/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Verkehrs-Poller durch eine farblich kontrastreiche Markierung so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Seheinschränkungen besser erkennbar sind.

 

Insbesondere solle im Bereich der Fußwege neu aufgestellte Poller farblich und kontrastreich sein. Poller im Bereich von Fußwegen, die baulich verändert und umgestaltet werden, sollen ebenfalls optisch verändert werden.

 

r die bestehenden Poller auf Fußwegen wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Ausschuss für Soziale Stadt, Quartiersmanage-ment, Verkehr und Grünflächen bis zum 31. Mai 2016 eine Prioritätenliste zu erstellen, nach welcher bestehende Hindernisse verändert werden sollen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 03.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Verkehrseinrichtungen nach § 43 der StVO, wozu neben Schranken, Leiteinrichtungen, Absperr-geräten auch die sogenannten „Poller“ gehören, dienen der Verkehrsbeeinflussung und gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Sie bedürfen grundsätzlich vor der Aufstellung einer Anord-nung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, sind dann jedoch auch entsprechend den Vorgaben der StVO auszuführen. Verwendung finden diese Verkehrseinrichtungen z.B. vor Feuerwehzufahrten, an Notausstiegsschächten der U-Bahn, Durchfahrtsverboten, Sicherheitsein-richtungen usw. In diesen Fällen erhalten sie, entsprechend den StVO-Vorgaben, eine rot-weiße Markierung.

 

Die Mehrzahl der Poller im öffentlichen Straßenland oder auch in Grünanlagen bzw. in Privat-flächen dient jedoch lediglich als sogenanntes „Stadtmobiliar“ und unterliegen somit nicht den strengen Bestimmungen der StVO. Diese Poller haben keinerlei Warnfunktion und sollen auch nicht den Verkehr regelnd beeinflussen. Sie sollen lediglich den Verkehrsteilnehmer vor nicht erkennbaren Gefahren schützen bzw. den Gehweg von parkenden, querenden oder durchfahren-den Fahrzeugen freihalten, damit er überhaupt für seinen Widmungszweck benutzbar bleibt. Aerdem beherbergen die Geh- und Radwege flach unter ihrer Oberfläche empfindliche Gas-, Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsleitungen, die unbedingt vor Zerstörung durch Lasten-druck, z.B. von Fahrzeugen, zu schützen sind. Der Poller an sich stellt also generell kein Hinder-nis dar, sondern schützt den Gehweg und damit jeden Verkehrsteilnehmer vor Gefahren bzw. sorgt dafür, dass der Gehweg überhaupt benutzbar bleibt.

 

Die Gestaltung der Poller als Stadtmöbel, wie z.B. die Form, aber auch die Farbgebung, unter-liegt ausschließlich den Vorgaben der Denkmalschutzbehörden und Stadtplanungsämter. Diese legen schon in der Planungsphase eines Gehweges besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Ausführung der Stadtmöbel, wobei das Hauptaugenmerk meist auf den historischen Charak-ter einer bestimmten Gegend gelegt wird. Poller werden deshalb vorzugsweise in den Farben grau oder anthrazit und generell ohne zusätzliche Markierungen ausgeführt.

 

Eine nachträgliche Markierung von Pollern (nach grober Schätzung mindestens 30.000 50.000) oder das generelle Aufstellen neuer Poller in Warnfarben ist aus verkehrstechnischer und stadt-planerischer Sicht demnach ausgeschlossen. Auch haushaltstechnisch liegen derzeit keine Vor-aussetzungen vor, dieses Projekt umzusetzen. Personell hat das Straßen- und Grünflächenamt keine Kapazitäten.

Es ist auch davon auszugehen, dass diejenigen Poller oder andere Straßenmöbel, die nach einer eventuellen Umsetzung dieses Projektes nicht markiert wurden, noch deutlich schwächer von sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden würden und sich dadurch die Unfallgefahr sogar erhöhen würde. Demnach kann es auch nicht in der Verantwortung einzelner Personen liegen, zu entscheiden, welcher Poller markiert und welcher nicht markiert werden soll.

 

Weiterhin bedürfte es eines Senatsbeschlusses, denn eine derartige Regelung entspräche nicht den Ausführungsvorschriften für öffentliche Geh- und Radwege. Der Beschluss müsste nicht nur öffentliche, sondern auch alle privaten begehbaren Flächen und Wege betreffen, um überhaupt sinnvoll aus Sicht der sehbehinderten Menschen zu sein.

Außerdem könnte nicht ein einzelner Bezirk in einer derartigen Angelegenheit, die das Stadtbild so sehr verändern und Unmengen von Beschwerden nach sich ziehenrde, hier vorpreschen, ohne dass vorher eine Regelung für Gesamtberlin beschlossen wurde.

 

Das Bezirksamt, hier das Straßen- und Grünflächenamt, kann dem Ersuchen nicht nachkommen.

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 
 

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