Drucksache - 1666/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1666/IV Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - „Gedenkstätten behindertengerecht umbauen“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1666/iV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Möglichkeit die im Bezirk befindlichen Gedenkstätten und Gedenkorte barrierefrei gestaltet werden. Neue sind barrierefrei anzulegen.
Das Bezirksamt hat am 02.10.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im Bezirk Mitte befinden sich Gedenkstätten und Gedenkorte, die vom Bund, von der Senatsverwaltung für Europa und Kultur und vom Bezirksamt Mitte angelegt und unterhalten wurden.
Dabei unterscheidet man zwischen Gedenkstätten und Gedenkorten. Im Sinne der Definition der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Abt. Kultur, sind Gedenkstätten umbaute, begehbare Räume, die von Aufsichtspersonal bewacht werden. Im Unterschied dazu befinden sich Gedenkorte im Stadtraum, sind nicht umbaut und werden nicht beaufsichtigt.
Am 14.12.2017 wurde an die Senatsverwaltung mit der Bitte herangetreten, die von dort aus verwalteten Gedenkstätten und –orte barrierefrei umzurüsten, sofern dies bautechnisch möglich ist, und bei der Planung neuer Gedenkstätten und Gedenkorten von Barrierefreiheit auszugehen.
In seinem Antwortschreiben vom 23.01.2018 benannte Herr Rehders, dass die sukzessive Herstellung von Barrierefreiheit landesgeförderter Gedenkstätten der Senatsverwaltung ein wichtiges Anliegen sei. Sanierungen und Modernisierungen folgen hier den Leitfäden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die als Handreichungen unter den Titeln „Barrierefreies Berlin“, u.a. „Berlin- Design for all – Öffentlicher Freiraum“ (2011), „Berlin- Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ (2012), „Konzept Barrierefrei – öffentlich zugängliche Gebäude (August 2018) sowie unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/ einsehbar sind.
A) Rechtsgrundlage: § 36 i.V.m. §13 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 02.10 .2018 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler
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