Drucksache - 1651/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BlmA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) möglichst keine Wohnungen aus ihrem Bestand mehr veräußert.Sofern es doch zu einer Veräußerung kommt, sollen diese Immobilien ausschließlich an Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Öffentlicher Hand oder an gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften maximal zum Verkehrswert vergeben werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (7 Ja-Stimmen [SPD, CDU], 3 Nein-Stimmen [DIE LINKE, Piraten], 4 Enthaltungen [Bü90/Die Grüne].
Ursprungstext Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) möglichst keine Wohnungen aus ihrem Bestand mehr veräußert. Sofern es doch zu einer Veräußerung kommt, sollen diese Immobilien ausschließlich an Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Öffentlicher Hand oder an gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften vergeben werden.
Begründung: Während private Investoren eher gewinnorientiert handeln, können Unternehmen der Wohnungswirtschaft der Öffentlichen Hand marktregulierend eingreifen. Damit können sie dafür Sorge tragen, dass überall eine soziale Mischung vielfältiger Bevölkerungsschichten erhalten bleibt und Separationstendenzen zurückgedrängt werden. Dafür bedarf es aber ausreichenden Wohnraums in Öffentlicher Hand oder bei gemeinnützigen Trägern. Mögliche Mindereinnahmen dabei werden ausgeglichen dadurch, dass auf der anderen Seite auch Minderausgaben bei den Transferleistungen anstehen. |
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