Drucksache - 1651/IV  

 
 
Betreff: BImA zum Erhalt von Wohnraum in öffentlicher Hand verpflichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
Verfasser:Lang 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
05.11.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.11.2014 
35. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne (offen)     
03.12.2014 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
28.01.2015 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.02.2015 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
3. BE StadtE vom 25.02.2015
3. in der Sache erledigt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BlmA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) möglichst keine Wohnungen aus ihrem Bestand mehr veräert.Sofern es doch zu einer Veräerung kommt, sollen diese Immobilien ausschließlich an Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Öffentlicher Hand oder an gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften maximal zum Verkehrswert vergeben werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (7 Ja-Stimmen [SPD, CDU], 3 Nein-Stimmen [DIE LINKE, Piraten], 4 Enthaltungen [Bü90/Die Grüne].

 

Ursprungstext

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür

einzusetzen, dass die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)

glichst keine Wohnungen aus ihrem Bestand mehr veräert.

Sofern es doch zu einer Veräerung kommt, sollen diese Immobilien

ausschließlich an Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Öffentlicher

Hand oder an gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften vergeben

werden.

 

Begründung:

hrend private Investoren eher gewinnorientiert handeln, können

Unternehmen der Wohnungswirtschaft der Öffentlichen Hand

marktregulierend eingreifen. Damit können sie dafür Sorge tragen, dass

überall eine soziale Mischung vielfältiger Bevölkerungsschichten

erhalten bleibt und Separationstendenzen zurückgedrängt werden.

Dafür bedarf es aber ausreichenden Wohnraums in Öffentlicher Hand

oder bei gemeinnützigen Trägern. Mögliche Mindereinnahmen dabei

werden ausgeglichen dadurch, dass auf der anderen Seite auch

Minderausgaben bei den Transferleistungen anstehen.

 
 

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