Drucksache - 1610/IV  

 
 
Betreff: Begegnungsstätte der Vielfalt durch REFOrmations-commUNITY Moabit muss erhalten bleiben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.09.2014
2.Änderungsantrag SPD vom 18.09.2014
3. Beschluss 18.09.2014
4. VzK vom 11.11.2014
5. VzK Anlage 1
6. VzK Anlage 2
7. VzK Anlage 3
8. VzK vom 20.11.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      

Abt.      Tel.:32200

BzBm

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1610/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Begegnungsstätte der Vielfalt durch REFOrmations-commUNITY Moabit muss erhalten bleiben!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 1610/IV).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, dem Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte und dem Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin Mitte-Nord dafür einzusetzen, dass der Gebäudekomplex der Reformationskirche vollständig in die eigenständige Verantwortung der REFOrmations-commUNITY übergeben wird.

 

Das Bezirksamt gibt dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis:

 

Das Bezirksamt ist dem Ersuchen nachgekommen. Auf die entsprechenden Schreiben der Anlage dieser Vorlage wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§13 i.V.m. §36 Abs.2 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine
 

Berlin, den  21.10.2014    

 

 

 
 

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