Drucksache - 1602/IV  

 
 
Betreff: Zu Fuß zur Philharmonie!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Lemke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 11.01.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .12.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1602/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Zu Fuß zur Philharmonie

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1602/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein Fußngerüberweg („Zebrastreifen“) an der Ecke Tiergartenstraße / Herbert-von-Karajan-Straße geschaffen wird.

 

Das Bezirksamt hat am 05.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 16. November 2015 mitgeteilt, dass nunmehr ein verkehrstechnischer Entwurf für den Bereich vorliegt. Dieser sieht eine Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Tiergartenstraße/Herbert-von-Karajan-Straße vor. Es erübrigt sich daher eine weitere Prüfung für einen Fußngerüberweg an diesem Standort. Diese Maßnahme wird jedoch nicht Bestandteil des ersten Bauabschnitts sein. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass die Umsetzung der Lichtzeichenanlage nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen wird.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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