Drucksache - 1600/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Anfragen keine Angaben über die Bearbeitungskosten für die Beantwortung dieser anzubringen, sofern sich keine tatsächlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben. Stattdessen sind nur noch die Bearbeitungsstunden aufzulisten.
Der Ausschuss für Transparenz und Bürgerbeteiligung empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes (6 Ja-Stimmen [SPD, Piraten], 5 Nein-Stimmen [Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE], 0 Enthaltungen.
Begründung: Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind Kleine Anfragen ein wichtiges Instrument Verwaltungshandeln zu kontrollieren oder anzuregen. Positionen können nur dann weiter verfolgt, überdacht oder aufgegeben werden, wenn ein entsprechender Wissenserhalt dem vorangeht. Das Bezirksamt hat hieran mitzuwirken. Das Recht, eine Anfrage an das Bezirksamt zu richten, impliziert den Rechtsanspruch auf eine Antwort. Neben der Wissensaneignung entsteht ein Wissenstransfer in die Bevölkerung, der nicht zu verkennen ist. Erst durch die Beantwortung Kleiner Anfragen wird oftmals aufgezeigt, welche Thematiken das Bezirksamt erfolgreich verfolgt. Kleine Anfragen können auch dem Zweck dienen, zu überdenken, neu zu hinterfragen und dazu führen, dass Handlungen doch eher unterlassen werden sollten. Die Beantwortung der Kleinen Anfragen mit der Angabe der entstandenen Bearbeitungskosten in Verbindung mit dem Haushaltsdefizit im Bezirk Mitte vermittelt den Eindruck, dass die Bearbeitung zu finanziellen "Belastungen" für das BA führen und diese Mittel nicht für andere Aufgaben genutzt werden können. Dies ist so nicht richtig, sofern kein Produkt dabei direkt bedient wird. Gleichzeitig entsteht bei Angaben der Bearbeitungskosten zur Beantwortung einiger Kleiner Anfragen ein Unverständnis zwischen knapper Antwort und Höhe der Kosten. Hierzu müsste dann öfters nachgefragt werden, weshalb Personal, insbesondere des gehobenen Dienstes/ teils auch höheren Dienstes, soviel Zeit aufwendet und sich die Anfragekosten dadurch extrem erhöhen, aber dennoch nur begrenzte oder unbefriedigende Aussage machen kann.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, bei Kleinen Anfragen keine Angaben über die Bearbeitungskosten für die Beantwortung dieser anzubringen, sofern sich keine tatsächlichen haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben.
Begründung: Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind Kleine Anfragen ein wichtiges Instrument Verwaltungshandeln zu kontrollieren oder anzuregen. Positionen können nur dann weiter verfolgt, überdacht oder aufgegeben werden, wenn ein entsprechender Wissenserhalt dem vorangeht. Das Bezirksamt hat hieran mitzuwirken. Das Recht, eine Anfrage an das Bezirksamt zu richten, impliziert den Rechtsanspruch auf eine Antwort. Neben der Wissensaneignung entsteht ein Wissenstransfer in die Bevölkerung, der nicht zu verkennen ist. Erst durch die Beantwortung Kleiner Anfragen wird oftmals aufgezeigt, welche Thematiken das Bezirksamt erfolgreich verfolgt. Kleine Anfragen können auch dem Zweck dienen, zu überdenken, neu zu hinterfragen und dazu führen, dass Handlungen doch eher unterlassen werden sollten.
Die Beantwortung der Kleinen Anfragen mit der Angabe der entstandenen Bearbeitungskosten in Verbindung mit dem Haushaltsdefizit im Bezirk Mitte vermittelt den Eindruck, dass die Bearbeitung zu finanziellen "Belastungen" für das BA führen und diese Mittel nicht für andere Aufgaben genutzt werden können. Dies ist so nicht richtig, sofern kein Produkt dabei direkt bedient wird. Gleichzeitig entsteht bei Angaben der Bearbeitungskosten zur Beantwortung einiger Kleiner Anfragen ein Unverständnis zwischen knapper Antwort und Höhe der Kosten. Hierzu müsste dann öfters nachgefragt werden, weshalb Personal, insbesondere des gehobenen Dienstes/ teils auch höheren Dienstes, soviel Zeit aufwendet und sich die Anfragekosten dadurch extrem erhöhen, aber dennoch nur begrenzte oder unbefriedigende Aussage machen kann. |
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