Drucksache - 1599/IV  

 
 
Betreff: Radweg Berlin-Kopenhagen: Strandpromenade zwischen Sandkrugbrücke und Invalidenfriedhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Golodni 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
15.10.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
19.11.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
03.12.2014 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Soziale Stadt vom 03.12.2014
3. Beschluss
4. VzK vom 25.02.2016
5. Schlussbericht

 

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1599/IV

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

Radweg Berlin-Kopenhagen: Strandpromenade zwischen Sandkrugbrücke und Invaliden-friedhof

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1599/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Strandpromenade zwischen Sandkrugbrücke und Invalidenfriedhof asphaltiert wird. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, ob hier heller Asphalt verwendet werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 23.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der in Rede stehende Abschnitt des Radfernweges Berlin-Kopenhagen ist als wassergebundene Decke (Tennenbelag) ausgebaut. Die Tenne ist ein Fahrbahnbelag für befestigte Straßen und Wege, die aus einem gebrochenen Natursteinmaterial besteht (umgangssprachlich Schotter, regional auch als Grand bezeichnet). Das Material wird dabei weder von hydraulischen noch bituminösen Bindemitteln zusammengehalten. Diese Art von Straßenbelag eignet sich nur für Verkehrswege mit geringer Verkehrsbelastung und geringer Reisegeschwindigkeit.

 

Die zuständige Fachabteilung, hier das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte, hatte sich bereits im Vorfeld des Ersuchens durch die BVV an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) gewandt, mit dem Ziel, den als Tennenfläche ausgebauten Abschnitt des Radfernweges Berlin-Kopenhagen mit einem Asphaltbelag zu befestigten. Die Herstellung dieses Abschnittes wurde vor der Einrichtung des Fernradweges im Rahmen der Hauptstadt-planung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt realisiert.

 

In der gemeinsamen Steuerungsrunde Senat/Bezirk zum Fahrradinfrastrukturprogramm wurde die Machbarkeit dieses Projektes im letzten Jahr diskutiert. Eine Detailprüfung erfolgte, insbeson-dere im Hinblick auf die Verträglichkeit der Belagsänderung mit den Baumstandorten.

 

Im Herbst 2015 fand dazu ein Vor-Ort-Termin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bundesbehörden, als Grundstückseigentümer dieses Abschnittes, statt. Anschließend wurde eine Voruntersuchung vom SGA beauftragt.

 

Die Bauplanungsunterlage ist inzwischen fertiggestellt.

Derzeit erfolgt die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen.

Baubeginn und bauliche Umsetzung sollen noch im Jahr 2016 erfolgen.

Finanziert wird die Maßnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

 


-2-

(DS 1599/IV)

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen