Drucksache - 1594/IV  

 
 
Betreff: Mitte essbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 05.05.2015
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                             .         .2015

Abt.               33500

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1594/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Mitte essbar machen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1594/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein "Urban gardening"-Ansatz, ähnlich wie in London und Hamburg realisiert sowie in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow geplant, integriert in öffentlichen Grünflächen vorangetrieben werden kann. Ziel soll eine vermehrte Anpflanzung von pflegeextensiven Obstsorten und Beeren-Sträuchern sein, die jeder Bürger/jede Bürgerin pflegen und ernten kann.

 

Das Bezirksamt hat am     21.04 .2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung betrifft die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung (Straßen- und Grünflächenamt, Realisierung des "Urban gardening"-Ansatzes in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen) und die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz (Umwelt- und Naturschutzamt, Konzepte zur Entwicklung öffentlicher Grünflächen).

 

Seitens der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung wird generell darauf verwiesen, dass nach Grünanlagengesetz öffentliche Grün- und Erholungsanlagen alle gärtnerisch gestalteten Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnlichen oder naturnahen Flächen, Plätze und Wege sind, die entweder der Erholung der Bevölkerung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind. Der von der BVV verfolgte Ansatz gehe in eine völlig andere Richtung.

 

Zur Frage der Pflege hat sich die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung wie folgt positioniert:

 

"Man geht offenbar von der irrigen Annahme aus, das Obststräucher und -bäume nicht gepflegt werden müssen! Ganz falsch! Der mündige Bürger kann zwar alles Mögliche, aber nicht ohne fachliche Anleitung Obstgehölze pflegen. Auch die Ernte bedarf einer gewissen Sorgfalt, die nicht bei jedem vorausgesetzt werden kann.

 

Auch birgt der Ansatz die Gefahr, dass es nicht bei der Entnahme von Obst bleibt. Mitte leidet besonders unter dem Diebstahl von Pflanzen und -teilen, offenbar auch für gewerbliche Zwecke.

 

r viele Anlagen gelten ohnehin die Maßgaben des Denkmalschutzes. Nachpflanzungen erfolgen entsprechend der Pflanzpläne aus den Parkpflegewerken. Bei den anderen Anlagen greift das Recht am eigenen Werk der Landschaftsarchitekten und Gartenkünstler."

 

Weiterhin seien in Mitte die Ansprüche an die Nutzbarkeit der Grünanlagen besonders hoch, so dass ein "Urban gardening"-Ansatz nur in ganz geringem Umfang, an wenigen ausgewählten Orten denkbar ist.

 

Die Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz teilt die Auffassung, dass ein "Urban gardening"-Ansatz nicht in allen bestehenden, sondern nur in dafür geeigneten öffentlichen Grünanlagen zum Tragen kommen kann. Solche Anlagen sind zunächst zu bestimmen, dabei muss im Vordergrund stehen, dass dieser Ansatz zu einer nachhaltigen Entwicklung der Anlage beiträgt. 

 

r die ausgewählten Anlagen ist dann, gestützt auf eine Konzeption zu ihrer Entwicklung, zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang ein "Urban-Gardening" -Ansatz integriert werden soll.

 

Dabei muss auch nach Auffassung der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz die Nutzung durch die Allgemeinheit im Vordergrund stehen, der "Urban-Gardening"-Ansatz in diesem Sinne zu einer Aufwertung, zu einem Gewinn für die Allgemeinheit führen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Flächen der allgemeinen Nutzung entzogen werden. 

 

Urban-Gardening, "Urban-Gardening-Ansätze" in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen müssen nach Auffassung des Bezirksamtes im Einklang mit den eingangs genannten Regelungen nach Grünanlagengesetz stehen. Auch um ihre Nachhaltigkeit zu sichern sind Konzeptionen erforderlich, die die Entwicklung der Grünanlage in ihrer Gesamtheit betrachten. Nicht zuletzt muss eine andauernde Betreuung der Projekte gewährleistet sein.

 

Sowohl für die planerischen Überlegungen als auch für eine andauernde Betreuung der Projekte fehlen in den eingangs genannten Ämtern gegenwärtig die personellen Voraussetzungen. "Urban-Gardening-Ansätze"nnen folglich nur wie bisher in einzelnen Anlagen im Zuge von konkreten Neuplanungen verfolgt werden.

 

So ist beispielsweise mit der Neuanlage des "Moabiter Stadtgartens" ein nur über das Anpflanzen von für solche Projekte typische Pflanzen hinausgehendes "Urban Gardening"-Vorhaben in einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage realisiert worden. Beerensträucher, auch Obstbäume, wurden durchaus in verschiedenen öffentlichen Anlagen gepflanzt.

 

Auch sollten Urban-Gardening-Projekte, wie der "himmelbeet Garten", ihren eigenen Charakter behalten und so die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ergänzen, zur differenzierten Vielfalt städtischen Grüns beitragen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

    §13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den           .         .2015

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                Weißler

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 
 

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