Drucksache - 1580/IV  

 
 
Betreff: Auflösung bezirklicher Einrichtungen
hier: Standort Jugendverkehrsschule Bremer Straße 10 (II)
(Nachfragen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 0882/IV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 09.09.2014

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

  1. Ist zutreffend, den in der KA 0882/IV ausgewiesene Kostenbetrag von 35,25?r den "Zeitaufwand für die Beantwortung der KA" zur Bearbeitung durch den "heren Dienst" dahingehend zu interpretieren, dass die Bearbeitung der KA allein durch die zuständige Leiterin der Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management innerhalb einer halben Stunde erfolgte?

1a.               Wenn nein,  wie wäre ansonsten die Darstellung des "Zeitaufwand für die Beantwortung der KA" zu interpretieren?

 

  1. Sollte die Frage 1 mit JA zu beantworten sein, auf Grundlage welcher juristischen Kompetenz war das Bezirksamt in der Lage, innerhalb einer halben Stunde die schwierige Materie des Bezirksverwaltungsgesetzes umfassend zu beurteilen und zu der in der Antwort beschriebenen Auffassung zu gelangen, dass "die Aufgabe eines Filialstandortes der Jugendverkehrsschule - hier Bremer Straße 10 - nicht die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes erfüllt, da die Einrichtung der Jugendverkehrsschule des Bezirkes Mitte erhalten bleibt, weil es sich hierbei lediglich um eine Zweigstelle handelt und keinesfalls beabsichtigt ist, die Jugendverkehrsschule als Einrichtung des Bezirksamtes insgesamt aufzugeben"?

 

  1. Kann das Bezirksamt bestehende Gerüchte bestätigen, dass es inzwischen zum Sachverhalt zu einer anderen Einschätzung der Rechtslage gekommen ist?

3a.              Wenn ja, wie würde zum aktuellen Zeitpunkt dann die Beantwortung der KA 0882/IV ausfallen?

 

 
 

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