Drucksache - 1572/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-57B (Securablock) vom 27.09.2011.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK
2. Anlage zur VzK
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Fraktionsexemplar liegt vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-57B (Securablock) vom 27.09.2011.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.08.2014 beschlossen:

 

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-57B vom 27.09.2011 r das Gelände zwischen Anklamer Straße, Fehrbelliner Straße, Veteranenstraße und Brunnenstraße mit Ausnahme des Grundstücks Veteranenstraße 18 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I: Eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist erforderlich, weil die Angaben über die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen bei der Bekanntmachung der ersten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.09.2011 im Amtsblatt (Nr. 38, S. 2101) fehlerhaft waren.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich das 160  große Flurstück 182 der Flur 120, das derzeit als öffentliche Straßenverkehrsfläche gewidmet ist und künftig im Bebauungsplan entsprechend als Straßenverkehrsfläche gesichert wird. Mit Festsetzung des Bebauungsplanes entsteht ein Übernahmeanspruch der Eigentümer. Die Höhe der u. U. anfallenden Kosten beträgt 800,00?. Die notwendigen Haushaltmittel sind im Kapitel 4212, Titel 82164 festgelegt. Die Eigentümer des Flurstücks wurden am 5.9.2013 angeschrieben mit der Bitte um Rückmeldung, ob eine Übernahme nach Festsetzung gewünscht ist. Es erfolgten bisher zwei Rückmeldungen, die einen Verkauf ablehnten.

 

r die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von ca. 2 700.- ? benötigt, die im Bezirksplan 2014 unter Kapitel 4200, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

 

 

                                                                                    - 2 -

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine.

 

 

 

 

 

Berlin, den 19.08.2014

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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