Drucksache - 1567/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über die eingeschränkte Wiederholung der Beteiligung der Träger gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 1-45 VE (Hamberger) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK
2. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

Fraktionsexemplar liegt vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den

 

Beschluss über die eingeschränkte Wiederholung der Beteiligung der Träger gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 1-45 VE (Hamberger) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 beschlossen:

 

I.          Bei dem Bebauungsplan 1-45 VE (Hamberger) für das Flurstück 343 zwischen Siemensstraße und Erna-Samuel-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist die eingeschränkte Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Begründung: Der Bebauungsplan 1-45 VE (Hamberger) wurde bereits am 17.02.2011 von der BVV-Mitte beschlossen. In der Zwischenzeit wurden Umplanungen vom Vorhabenträger vorgenommen, die eine Wiederholung der genannten Verfahrensschritte erforderlich machen. Insbesondere sind dies die Verlagerung der nördlichen Anlieferung von der Erna-Samuel-Straße in den Anlieferhof, und die Verschiebung der Klimatechnik auf dem Dach. Ferner wurden Umplanungen im Inneren des Gebäudes vorgenommen und die Fassade hat sich verändert. Aufgrund der Umplanungen wurde ein neues Schallgutachten erstellt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine, da die Kosten der Zeitungsveröffentlichung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen vom Vorhabenträger übernommen werden.

 

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

Berlin, den 12.08.2014

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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