Drucksache - 1565/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-51 (östlich Brunnenstraße, nördlich Rheinsberger Straße) vom 12.12.2010.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 beschlossen:
Begründung:
zu I: Bei der Bekanntmachung der ersten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.12.2010 im Amtsblatt (Nr. 50, S. 2015) waren die Angaben über die verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen fehlerhaft, weshalb eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
A) Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
- 2 -
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine.
Berlin, den 12.08.2014
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