Drucksache - 1558/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-75B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.09.2014 
33. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung
2. Anlage-1-B-Plan-1-75B
3. Anlage-2-B-Plan-1-75B
4. Anlage-3-B-Plan-1-75B
5. Anlage-4-B-Plan-1-75B
6. Anlage-5-B-Plan-1-75B
7. BE StadtE vom 24.09.2014
8. Beschluss

 

 

 

Text liegt vor.

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-75B.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.Der Bebauungsplan 1-75B vom 23.05.2013r das Gelände zwischen Wollankstraße, Gottschalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Orts-teil Gesundbrunnen, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungs-plans 1-75B vom 23.05.2013r das Gelände zwischen Wollankstraße, Gott-schalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 1-75B werden weder Einnahmen noch Ausgabeverpflichtungen für das Land Berlin vorbereitet. Entschädi-gungsleistungen im Sinne von §§ 39 bis 44 des Baugesetzbuches (BauGB) sind nicht zu erwarten, weil die Neufestsetzung der Nutzungsart des allge-meinen Wohngebiets nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift.

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

Anlagen

Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-75B (Entwurf)

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-75B

Bebauungsplan 1-75B vom 23.05.2013

 
 

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