Drucksache - 1558/IV
Text liegt vor.
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-75B.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I.Der Bebauungsplan 1-75B vom 23.05.2013 für das Gelände zwischen Wollankstraße, Gottschalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Orts-teil Gesundbrunnen, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II.Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungs-plans 1-75B vom 23.05.2013 für das Gelände zwischen Wollankstraße, Gott-schalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
Siehe beigefügte Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes 1-75B werden weder Einnahmen noch Ausgabeverpflichtungen für das Land Berlin vorbereitet. Entschädi-gungsleistungen im Sinne von §§ 39 bis 44 des Baugesetzbuches (BauGB) sind nicht zu erwarten, weil die Neufestsetzung der Nutzungsart des allge-meinen Wohngebiets nicht in die ausgeübte Nutzung eingreift.
b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
Anlagen •Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB •Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB •Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-75B (Entwurf) •Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-75B •Bebauungsplan 1-75B vom 23.05.2013 |
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