Drucksache - 1557/IV  

 
 
Betreff: Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Bezirk Mitte im Jahr 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 14.07.2014
2. Anlage_1557_IV
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                       .2014

Abt.                                      32200

Der Bezirksbürgermeister

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                   

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Bezirk Mitte

im Jahr 2014

 

Das Bezirksamt hat am 24.06.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Die dem Bezirk Mitte von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellten Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften im Jahr 2014 in der Höhe von insgesamt 63.000 ? werden für Einzelmaßnahmen gemäß der beigegten Übersicht bewilligt.

 

Diese Mittel wurden dem Bezirk zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen. Mit ihnen sollen gesellschaftliche Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die ihr bürgerschaftliches Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden. Zur Umsetzung werden Sachmittel und in Einzelfällen damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen durch das Bezirksamt bereitgestellt. Maßnahmen in Quartiersmanagementgebieten sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 15 in Verbindung mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            Keine
 

Berlin, den      

 

 

 

                                                       

 

 
 

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