Drucksache - 1546/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Rücklagen der Schulen mit den Schulen besprechen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1546/IV)
"Das Bezirksamt wird ersucht, über die Mittel, die an die Schulen zur Selbstbewirtschaftung aus dem Bezirkshaushalt gezahlt werden, mit den Schulen zu sprechen. Die Schulen sollen dabei beraten werden, wie insbesondere das Anwachsen von Rücklagen verhindert werden kann, wenn diese nicht gezielt für die Anschaffungen außergewöhnlicher Lehr- und Lernmittel o.ä. vorgesehen sind. Der Bezirksverordnetenversammlung ist nach Abschluss des Haushaltsjahres zu berichten. Begründung: Die Dringlichkeit ergibt sich aus Mitteilungen des Bezirksamtes in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04. Juni 2014 und die Terminierung der Fraktionssitzungen. Die Gespräche sollen nach Möglichkeit bereits in den Sommerferien 2014 beginnen. Das Bezirksamt hat in mehreren Sitzungen darüber berichtet, dass Schulen Mittel zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung stehen, aus denen sehr hohe Rücklagen gebildet wurden, weil die Mittel nicht verwendet wurden. Das Ziel ist es, die Schulen bei der Ausgabe der Mittel zu beraten."
Das Bezirksamt hat am 20.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Schulamt teilt den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Bezirkes alljährlich zu Beginn des Haushaltsjahres die individuelle Zusammensetzung und Höhe ihrer aktuellen Rücklagen mit. Im Rahmen dieser Mitteilung werden bereits regelmäßig haushaltsrechtliche Hinweise bzgl. des Abrufes als auch der Verwendung und des Abbaus der Rücklagen gegeben. Das Angebot der Wirtschaftsstelle, jederzeit bzgl. der Thematik ansprechbar zu sein, versteht sich von selbst, wird aber in diesem Zusammenhang regelmäßig wiederholt und von den Schulen auch rege genutzt.
Die Wirtschaftsstelle des Schulamtes versucht zudem im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten so oft wie möglich Informationsveranstaltungen für die Finanzverantwortlichen (Schulleitungen, Konrektor/innen, Schulsekretär/innen) in den Schulen durchzuführen, im Jahr 2014 fanden diese bereits am 22.05. und am 05.06.2015 mit Vertreter/innen von 37 Schulen statt. Anlässlich dieser Veranstaltungen wurde auch das Thema Rücklagen aufgerufen. Neben allgemeinen und aktuellen haushaltsrechtlichen Informationen dazu wurde im ersten Teil der Veranstaltungen auch der notwendige Abbau der Rücklagen thematisiert. Im zweiten Teil hatten alle teilnehmenden Schulen in Einzelgesprächen Gelegenheit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wirtschaftsstelle Fragen ihrer Rücklagen zu besprechen und zu klären.
Darüber hinaus lädt die Wirtschaftsstelle des Schulamtes regelmäßig neues finanzverantwortliches Personal aus den Schulen zu einem umfangreichen (in der Regel 2-3 stündigem) Einführungsgespräch ins Schulamt ein, bei dem immer auch eine ausführliche Beratung zum Thema Rücklagen durchgeführt wird.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 0650/IV - Rücklagen in den Schulen: Aktueller Stand - verwiesen, in der unter a) bis g) bereits sehr ausführlich dargestellt wurde, dass die zum Teil sehr hohe Rücklagenbildung in den Schulen des Bezirks sehr unterschiedliche Gründe hat. Während aller genannten Gespräche mit den Schulen wurden alle diese Gründe erneut genannt und inhaltlich bestätigt.
Dabei wird deutlich, dass das Anwachsen der Rücklagen nicht auf mangelnder Information der Schulen durch das Schulamt beruht, sondern die Gründe in völlig anderen Bereichen zu suchen sind.
Darüber hinaus kann das Anwachsen von Rücklagen nicht verhindert werden, wenn diese nicht gezielt für die Anschaffungen außergewöhnlicher Lehr- oder Lernmittel vorgesehen sind, da die Mittel genau dafür zweckgebunden sind.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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