Drucksache - 1544/IV  

 
 
Betreff: Jugend-BVV sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Deniz 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 11.11.2014
4. VzK vom 20.11.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1544/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

 

über Jugend-BVV sichern!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1544/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen für die Realisierung einer Jugend-BVV im Jahre 2015 endlich finanziell sicherzustellen. Eine (Teil-) Finanzierung durch Drittmittel ist zu prüfen. Ziel ist es, die Finanzierung nicht hauptsächlich aus dem Jugendhaushalt zu bestreiten, da es sich hierbei um ein weiterführendes BürgerInnenbeteiligungsprojekt handelt. Es ist wünschenswert, die Konzeption inklusive Finanzplan dem JHA rechtzeitig vorzustellen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, inwieweit diese Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu einer regelmäßigen Einrichtung im Bezirk Mitte werden kann."

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Konzeption und der Finanzplan zur Durchführung einer Jugend-BVV wurde dem Jugendhilfeausschuss schon im Mai 2011 vorgestellt. Die damaligen angesetzten 5.000.- ? wurden um 2.500.-? im Laufe des Jahres 2013 aufgestockt, da ein ergänzender Jugendaustausch mit den Partnerstädten im Rahmen des Vorhabens geplant wurde. Daher belaufen sich die Gesamtkosten auf 7.500.- ?.

Im Rahmen des Jugendhaushalts hätten zur Durchführung 2.000.- ? aus der politischen Bildung zur Verfügung gestanden. Darüber hinaus hat sich das Kinder- und Jugendbüro um Drittmittel in Höhe von ca. 800.- ? bemüht. Grundsätzlich wurde festgelegt, dass die Gesamtfinanzierung als bezirkliches Projekt umgesetzt und daher nicht zu 100 % aus dem Jugendhaushalt bestritten werden sollte.

Bedauerlicherweise ist es nicht gelungen, die noch fehlende Finanzierung in den bezirklichen Haushalt einzustellen oder weitere Mittel sicherzustellen. Aus diesem Grund kann die Jugend-BVV im Jahr 2015 erneut nicht durchgeführt werden.

 


A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den 07.102014

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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