Drucksache - 1519/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Informationstafeln über Sportvereine an Sportstätten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drs.-Nr.:1519/IV)
Das Bezirksamt hat am 14.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die die bezirklichen Sportstätten nutzenden Sportvereine können jederzeit Informationstafeln auf den Anlagen anbringen bzw. aufstellen. Dieses ist in den vergangenen Jahren schon häufig praktiziert worden. Entsprechenden Anträgen steht das Bezirksamt in der Regel positiv gegenüber. Das Bezirksamt selbst sieht sich nicht in der Lage, alle Sportstätten mit fremdfinanzierten Informationstafeln auszustatten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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