Drucksache - 1512/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1512/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über E-Mobility im Bezirk(samt) immer mitdenken!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1512/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten es für den Einsatz von Elektro-Fahrzeugen im eigenen Fahrzeugpool (OA, Grünflächenamt) gibt. Dabei sind auch folgende Möglichkeiten ins Kalkül zu ziehen:
Der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ist regelmäßig über den Stand der Überlegungen zu berichten (erstmals im September 2014).
Das Bezirksamt hat am 24.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat sich entschieden für das Ordnungsamt 2 Elektro-Fahrzeuge zu leasen. Dem Ordnungsamt stehen ab 11. November 2015 zwei E-Fahrzeuge des Typs Renault Kangoo zur Verfügung. Eine Kooperation mit Carsharing-Anbietern kommt für das Ordnungsamt nicht Frage, da zur Durchführung des Dienstbetriebes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Dies kann ein Carsharing-Anbieter nicht gewährleisten.
Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wurden zwei Elektrofahrzeuge angeschafft. Im Gegensatz zum Ordnungsamt handelt es sich nicht um PKW sondern um Nutzfahrzeuge, einen Kleintransporter sowie einen Kipper. Fahrzeuge, wie sie für den speziellen Einsatz im Grünflächenamt benötigt werden, sind als Carsharing- oder Leasingfahrzeuge nicht im Angebot. Ein Leasing von Fahrzeugen ist für das SGA nicht wirtschaftlich, da die Wertminderung durch die starke Beanspruchung, wie Einsatz im Gelände (Grünanlagen), daraus resultierende Schäden und wechselnde Fahrer, zu hoch ist. Beide Fahrzeuge wurden deshalb gekauft.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Ordnungsamt: Die Verausgabung der Leasingkosten erfolgt im Rahmen der geplanten Haushaltswirtschaft, Kapitel 3400, Titel 51803 und 51403 Leasingkosten Renault Kangoo Z.E.: 7.554,96 ?/Jahr Gesamtleasingkosten: 15.109,86 ?/Jahr einschließlich Leasingkosten für Wallboxen und geschätzte Stromkosten
Straßen- und Grünflächenamt: Die Anschaffung erfolgte im Rahmen der Investitionsplanung für Kraftfahrzeuge im Jahr 2015, Kapitel 3800, Titel 81197. Anschaffungskosten: - Renault Kangoo Kasten Z.E.: 22.000 ? - Mega E-Worker M 10 Kipper Leichtfahrzeug L7e: 27.000 ?
Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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