Drucksache - 1508/IV  

 
 
Betreff: Verkehr im Romantikkiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
17.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE Soziale Stadt vom 17.09.2014
4. Vertagt
5. Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung vom Soziale Stadt 17.10.2014
6. Beschluss vom 18.12.2014
7. VzK vom 08.03.2016
8. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.02.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1508/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Verkehr im Romantikkiez

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1508/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Vorschläge für eine Verkehrsberuhigung im Romantikkiez zu erarbeiten und im zuständigen Ausschuss mit der Bezirksverordnetenversammlung zu diskutieren. Grundlage soll eine Verkehrszählung nach Abschluss der Bauarbeiten sein. Verschiedene Optionen, deren finanzielle Auswirkungen und mögliche Fördermöglichkeiten sollen geprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am  01.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) i.V.m. dem allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) definiert die Aufgaben der Hauptverwaltung außerhalb der Leitungsaufgaben (Planung, Grund-satzangelegenheiten, Steuerung, Aufsicht). Hierzu zählt insbesondere die Planung, der Entwurf und Bau von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen sowie der Straßen innerhalb des zentralen Bereichs, in dem sich die Parlaments- und Regierungseinrichtungen des Bundes befinden; der zentrale Bereich wird umgrenzt durch die Invalidenstraße, Brunnenstraße, Rosenthaler Platz, Torstraße, Mollstraße, Platz der Vereinten Nationen, Lichtenberger Straße, Holzmarktstraße, Brückenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Oranienstraße, Kochstraße, Wilhelmstraße, Anhalter Straße, Askanischer Platz, Schöneberger Straße, Schöneberger Ufer, Lützowufer, Lützowplatz, Klingelhöferstraße, Hofjägerallee, Großer Stern, Spreeweg, Paulstraße, Alt-Moabit unter Einbeziehung der genannten Straßen und Plätze; Planung der Straßen im Zuge von Straßenbahnlinien.

 

Folgerichtig war der Träger des langjährigen Neubauvorhabens Invalidenstraße (Straße und Straßenbahn) die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Das BA Mitte von Berlin hat in der vergangenen Legislaturperiode, dem Ersuchen der BVV und dem Wunsche der örtlichen BI folgend, durch den zuständigen Bezirksstadtrat die Senatsver-waltung für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, entsprechende Verkehrsberuhigungs-maßnahmen im Rahmen des oben genannten Neubauvorhabens umzusetzen, um mögliche negative verkehrliche Auswirkungen auf den Romantikkiez zu vermeiden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat dies mit dem Hinweis abgelehnt, dass aufgrund ihrer eigenen fachlichen Einschätzung durch die Neubaumaßnahme keine negativen Nebenwirkungen auf den Romantikkiez zu erwarten sind.


-2-

(DS 1508/IV)

 

In der Folge wurde durch den zuständigen Bezirksstadtrat veranlasst, dass im Bezirkshaushalt entsprechende Gelder veranschlagt werden, um Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Romantikkiez umsetzen zu können.

Allerdings wurden die Gelder im Zuge der Haushaltsberatungen gestrichen und nicht durch die BVV im Bezirkshaushalt beschlossen. Es fehlen im laufenden HH die finanziellen Ressourcen, um entsprechende Planungs- und Baumittel für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen einzusetzen.

 

Zur Durchführung einer Verkehrszählung nach Beendigung der Bauarbeiten in der Invaliden-straße sind erhebliche Planungsmittel erforderlich.

Zur Erfassung des möglichen gebietsfremden Verkehrs im Nebenstraßennetz ist eine sogenannte „Kordon-Erhebung“ mit Zählstellen an allen Ein- und Ausfahrten des Gebietes erforderlich. Da die Bauarbeiten in der Invalidenstraße erst Ende des letzten Jahres ihren Abschluss fanden, ist eine realistische Einschätzung des Verkehrsgeschehens derzeit noch nicht möglich. Erfahrungsgemäß sind einige Monate der Eingewöhnung bei den Verkehrsteilneh-mer_innen abzuwarten.

Zusätzlich zu den erforderlichen Planungs- und Baumitteln für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen fehlen dem zuständigen Fachamt, dem Straßen- und Grünflächenamt, derzeit die personellen Ressourcen, um aktuell eine solche fachlich anspruchsvolle Verkehrszählung inhaltlich zu betreuen. Die durch altersbedingtes Ausscheiden vakanten Stellen können voraussichtlich ab März 2016 wieder besetzt werden. Erfahrungsgemäß bedarf es einer erheblichen Einarbeitungs-zeit, bis die neuen Stelleninhaber_innen die komplexen Regelungsstrukturen des öffentlichen Dienstes und Vorschriften im Verwaltungsalltag beherrschen.

Sollten im nächsten HH entsprechende Mittel für eine Verkehrsberuhigung im Romantikkiez beschlossen werden, wäre dies auch der frühstmögliche Zeitpunkt, um vorbereitend eine Verkehrszählung zu veranlassen. 

 

Unter der Voraussetzung, dass die finanziellen und personellen Ressourcen bereit gestellt werden, kann das Straßen- und Grünflächenamt anschließend im Laufe eines halben Jahres dann die entsprechenden Zählungen und Konzeptplanungen in die Wege leiten.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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