Drucksache - 1504/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1504/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
"Mehr kulturelles Angebot in der Ruine"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen-Nr. 1504/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, ein größeres und vielfältiges Kulturangebot in der Klosterruine umzusetzen. Es sollen neben den durch den derzeitigen Betreiber Förderverein Klosterruine e.V. organisierten Veranstaltungsformaten weitere Betreiber und Veranstaltungsformate in das Konzept zur kulturellen Nutzung der Klosterruine aufgenommen werden. Private-Public-Partnerships sollen mit möglichen Interessenten diskutiert werden, um eine kostenneutrale Erweiterung des kulturellen Angebots zu erreichen. Das Konzept soll mit allen Beteiligten abgestimmt werden, so dass die Veranstaltungsformate sich ergänzen und die Vielfalt des kulturellen Angebots erhöhen.
Das Bezirksamt hat am 27.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Förderverein Klosterruine e.V. ist bis in das Jahr 2016 vertraglich berechtigt, das kulturelle Programm zu gestalten und mit Kopperationspartnern im Sinne der Vereinssatzung zu verhandeln. Vom Bezirksamt wird der Förderverein regelmäßig angeregt und aufgefordert mit weiteren Kulturveranstaltern zu kooperieren. Interessenten können sich jederzeit an den Verein wenden, um gemeinsame Veranstaltungen oder auf die Nutzung des Baudenkmals abgestimmte Kooperationen einzugehen. www.klosterruine-berlin.de
Neben der Frühjahrs- und Herbstausstellung "HERBERGE 2015" (05.05. - 28.06./ 04.09. - 08.11.) finden in diesem Jahr wieder der Theatersommer, Shakespear & Partner (03.07. - 30.08.) sowie Autorenlesungen in der Reihe "Literatur in der Ruine", Leonhard-Thurneysser-Verlag Berlin & Basel (02.05. - 30.10.) statt. Die Ruine nimmt auch in diesem Jahr wieder am Tag des offenen Denkmals teil (13. / 14.09.). Vom 15. November 2015 bis 15. April 2016 ist die Ruine geschlossen und nur von außen ist das sogenannte Winterzeichen XV, eine Skulptur aus der Ausstellung, zu sehen.
Wie bereits mehrmals darauf hingewiesen, ist eine generelle Untervermietung und kommerzielle Nutzung des Baudenkmals ausgeschlossen.
Eine neue Nutzung der Liegenschaft ist erst nach Ablauf des Kooperations- und Nutzungsvertrags mit dem Förderverein Klosterruine e.V. möglich und kann nur in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt, der Unteren Denkmalsbehörde sowie dem Fachamt für Weiterbildung und Kultur entsprechend geändert werden.
A. Rechtsgrundlage:
§ 36 BezVG i.V.m. § 13 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den . .2015
Dr. Hanke Weißler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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