Drucksache - 1503/IV  

 
 
Betreff: Zweckentfremdung in Mitte bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 11.11.2014
4. VzK vom 20.11.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

. September 2014

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42660

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                               Drucksache Nr.: 1503/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Zweckentfremdung in Mitte bekämpfen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1503/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie zur Bewältigung der Aufgaben nach dem Zweckentfremdungsgesetz und der entsprechenden Verordnung mehr personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. Hierzu soll insbesondere die Verwendung der "Neubau-Prämie" zur Finanzierung des zusätzlichen Personals in den Jahren 2014 und 2015 geprüft werden."

 

Das Bezirksamt hat am 14.10.2014. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 17.06.2014 folgende Festlegung getroffen:

 

200.000 ? werden für die Personal/-sachmittelausstattung im Bereich Bürgerdienste aus den Mitteln der Wohnungsneubauprämie für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Mitte für 2014 verwendet. Eine entsprechende Vorsorge wird auch für 2015 in Form des Finanzierungsanteils aus der Prämie getroffen (z.Zt. 330.000 ?).

 

Auf Basis dieser Festlegung und in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Bürgerdienste und der SE Personal und Finanzen, wurde in den folgenden Wochen versucht, aus allen grundsätzlich zur Verfügung stehenden Personalüberhängen (hierbei handelt es sich nicht ausschließlich um Personal im Sinne von § 47 LHO, also offizieller Personalüberhang, sondern auch um internen Überhang wie z. B. Rückkehrer/innen aus dem Jobcenter, außendienstunfähige Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes, Kolleg/innen, die aus sonstigen Gründen ihre bisherigen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können) eine insgesamt geeignete Personalausstattung für die Bekämpfung der Zweckentfremdung in Mitte zu gewinnen.

Dies ist aus unterschiedlichen Gründen bis zum heutigen Tage nur zum Teil gelungen.

 

Folgende Personalentscheidungen wurden getroffen, ohne hier unzulässig auf Personaleinzelangelegenheiten einzugehen:

  • Die Leitung der OE Zweckentfremdungsverbot ist besetzt
  • Für die Sachbearbeitung (vornehmlich Innendienstaufgaben) stehen zwei Mitarbei-terinnen zur Verfügung
  • Für ein Mischaufgabengebiet (Außen- und Innendienst) steht eine Kollegin zur Verfügung

Diese personelle Ausstattung übertrifft damit die Ressourcenangebote der Senatsverwaltung für Finanzen für die Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum in einem Innenstadtbezirk.

 

Darüber hinaus werden spätestens mit Beginn des vierten Quartals zwei weitere Kolleginnen die Sachbearbeitung unterstützen, eine insbesondere im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen.

Für die Besetzung (mindestens) eines weiteren Mischaufgabengebietes sind derzeit zwei Stellen ausgeschrieben. Dem Bezirksamt ist bewusst, dass die geplanten Außeneinstellungen nicht dazu beitragen, den Bezirk finanzpolitisch zu entlasten.

 

Parallel dazu werden weitere hausinterne Personalüberhänge im Hinblick auf ihre Eignung für ein solches Mischaufgabengebiet geprüft.

 

Im Hinblick auf die Suche geeigneten Überhangpersonals muss an dieser Stelle auf zwei Tatbestände hingewiesen werden, die einen vollständig erfolgreichen Abschluss der Personalrekrutierung bisher behindert haben:

  • Die Ferien-/ Urlaubszeit und individuelle Erkrankungen haben dazu beigetragen, dass nicht alle theoretisch in Betracht kommenden Personalüberhangkräfte tatsächlich zeitnah zu einem entsprechenden Eignungsgespräch erreicht werden konnten. Demzufolge sind die entsprechenden Bemühungen noch nicht abgeschlossen.
  • Für einige der dem Amt für Bürgerdienste gemeldeten und als geeignet eingeschätzten Personalüberhangkräfte haben sich parallel zu dessen Rekrutierungsbemühungen andere dauerhaft finanzierte Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben.

 

Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 07.08.2014 zwischenzeitlich akzeptiert, dass aus den beiden ursprünglich für einen Innenstadtbezirk zur Verfügung gestellten, zunächst bis zum 31.12.2015 befristeten Beschäftigungspositionen Dauerarbeitsverhältnisse eingegangen werden dürfen, weil aus den Beschäftigungspositionen mit dem Doppelhaushalt 2016/ 2017 Planstellen geschaffen werden sollen.

 

Mit gleichem Schreiben hat SenFin mitgeteilt, dass für die weiteren berlinweit 17 - ebenfalls zunächst bis zum 31.12.2015 befristeten - Beschäftigungsmöglichkeiten für (unspezifisch definierte) Personalüberhangkräfte weitere 17 Planstellen im Haushalt 2016/ 2017 geschaffen werden sollen. Hieran ist jetzt jedoch die Bedingung geknüpft, dass diese Stellen entweder mit Personalüberhang zu besetzen sind, der entweder vor 2012 entstanden ist oder dass Beschäftigte der ehemaligen City-BKK genommen werden.

 

Diese grundsätzlich begrüßenswerten Zusagen werden im Hinblick auf mögliche dauerhafte Personalentscheidungen für die OE Zweckentfremdungsverbot durch die vorgegebenen Bedingungen jedoch in der Realität eingeschränkt, weil sie ab 2016 nur für wenige der bereits erfolgreich eingesetzten Mitarbeiterinnen in der OE (s. o.) Beschäftigungssicherheit bieten.

 

Insoweit sind - in Absprache zwischen dem Amt für Bürgerdienste und der SE PersFin - derzeit (noch) keine weiteren abschließenden Entscheidungen zur Verwendung der vom Bezirksamt zusätzlich zur Verfügung gestellten Personalmittel zu vermelden.

 

Unabhängig von den vorstehenden Aussagen zu Personalmitteln wird auch ein Teil der Mittel für eine ordnungsgemäße Ausstattung mit entsprechenden Sachmitteln verwendet.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

 

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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