Drucksache - 1500/IV  

 
 
Betreff: Überprüfbare Projektziele bei Projetträgern innerhalb des Programms Soziale Stadt einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Kiske 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
17.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vertagt   
15.10.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE Soziale Stadt vom 15.10.2014
4. Beschluss vom 20.11.2014
5. VzK vom 09.02.2015
6. VzK vom 19.02.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                          .01.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1500/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Überprüfbare Projektziele bei Projektträgern innerhalb des Programms Soziale Stadt einfordern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1500/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, über die zuständigen Stellen auf  die Verantwortlichen der Quartiersmanagementgebiete sowie auf Projektträger bei der Beantragung von Projektmitteln aus dem Programm Soziale Stadt darauf zu achten, dass

a)      konkret messbare Projektziele für die einzelnen Förderprojekte gemäß Nr. 4.2.3. AV § 44 LHO1  festgelegt werden,

b)      eine nach den Richtlinien  der Nr. 11a1 AV § 44 LHOder LHO durchgeführte Erfolgskontrolle erfolgt,

c)      die Ergebnisse dieser Kontrollen in geeigneter Form den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

Über die Umsetzung der Drucksache ist der BVV bis zum 28.02.2015 zu berichten
 

Fußnoten:
4.2.3 die genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks - wobei die Bezeichnung hinsichtlich der Zuwendungsziele und des -umfangs so eindeutig und detailliert festgelegt werden muss, dass auf dieser Grundlage eine begleitende und abschließende Erfolgskontrolle möglich ist -, die entscheidungserheblichen Grundlagen der Bewilligung (Nrn. 3.1 und 3.2) und, wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden, die Angabe, wie lange sie fu?r den Zuwendungszweck gebunden sind und wie gegebenenfalls nach Ablauf der zeitlichen Bindung zu verfahren ist,

2 11a.1  Jede Einzelmaßnahme ist daraufhin zu untersuchen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel voraussichtlich erreicht wird bzw. erreicht worden ist. Bei Stichprobenverfahren kann diese Prüfung auf die ausgewählten Fälle beschränkt werden (vgl. Nr. 3.3.6).

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

 

 

Zu a) und b)

 

Zur Erfolgskontrolle werden vor der jeweiligen Bewilligung im Projektfonds Startgespräche mit den Fördernehmern, den zuständigen Fachämtern, dem jeweiligen QM-Team und der Förderstelle stattfinden, in denen messbare Erfolgsindikatoren und deren Ausprägungen festgelegt werden. Hierbei wird die SMART-Methode angewandt.

 

Die Ergebnisse werden in der Bewilligung als Nebenbestimmungen berücksichtigt. Dem Fördernehmer wird dabei in der Regel zusätzlich noch eine quartalsweise Berichterstattung auferlegt.

 

Der Projekterfolg wird dann auf dieser Grundlage und in Abschlussgesprächen bewertet und festgestellt.

 

Zu c)

 

Über die Ergebnisse wird SenStadtUm zukünftig regelmäßig im Rahmen der Schlussrechnung der Projekte informiert.

 

Die Ergebnisse nnen hierbei auch den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form, das heißt ohne Übermittlung personenbezogener Daten, zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

                            keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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