Drucksache - 1500/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1500/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Überprüfbare Projektziele bei Projektträgern innerhalb des Programms Soziale Stadt einfordern
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1500/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, über die zuständigen Stellen auf die Verantwortlichen der Quartiersmanagementgebiete sowie auf Projektträger bei der Beantragung von Projektmitteln aus dem Programm Soziale Stadt darauf zu achten, dass a) konkret messbare Projektziele für die einzelnen Förderprojekte gemäß Nr. 4.2.3. AV § 44 LHO1 festgelegt werden, b) eine nach den Richtlinien der Nr. 11a1 AV § 44 LHO2 der LHO durchgeführte Erfolgskontrolle erfolgt, c) die Ergebnisse dieser Kontrollen in geeigneter Form den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden. Über die Umsetzung der Drucksache ist der BVV bis zum 28.02.2015 zu berichten Fußnoten: 2 11a.1 Jede Einzelmaßnahme ist daraufhin zu untersuchen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel voraussichtlich erreicht wird bzw. erreicht worden ist. Bei Stichprobenverfahren kann diese Prüfung auf die ausgewählten Fälle beschränkt werden (vgl. Nr. 3.3.6).
Das Bezirksamt hat am 27.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu a) und b)
Zur Erfolgskontrolle werden vor der jeweiligen Bewilligung im Projektfonds Startgespräche mit den Fördernehmern, den zuständigen Fachämtern, dem jeweiligen QM-Team und der Förderstelle stattfinden, in denen messbare Erfolgsindikatoren und deren Ausprägungen festgelegt werden. Hierbei wird die SMART-Methode angewandt.
Die Ergebnisse werden in der Bewilligung als Nebenbestimmungen berücksichtigt. Dem Fördernehmer wird dabei in der Regel zusätzlich noch eine quartalsweise Berichterstattung auferlegt.
Der Projekterfolg wird dann auf dieser Grundlage und in Abschlussgesprächen bewertet und festgestellt.
Zu c)
Über die Ergebnisse wird SenStadtUm zukünftig regelmäßig im Rahmen der Schlussrechnung der Projekte informiert.
Die Ergebnisse können hierbei auch den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form, das heißt ohne Übermittlung personenbezogener Daten, zur Kenntnis gegeben werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
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