Drucksache - 1497/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: .03.2016 Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1497/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Übergänge der Anna-Lindh-Grundschule in der Guineastraße 17-18
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1497/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizei- und Verkehrsbehörden eine bessere Absicherung der Fußgängerübergänge vor der Anna-Lindh-Grundschule in der Guineastraße während der Morgenstunden möglich und erreichbar ist. Insbesondere soll die Möglichkeit eines Fußgängerüberwegs mit „Zebrastreifen“ und Verkehrszeichen 350-10 geprüft werden, der dann insgesamt eine erhöhte Sicherheit für die Kinder vor und nach Schulschluss bedeuten würde.
Das Bezirksamt hat am 22.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 2. März 2016 erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichens 605 StVO (rot/weiße Barken) zur besseren Absicherung der bereits in der Guineastraße 17 -18 vorhandenen Querungshilfen nach Regelplan 200. Unter Berücksichtigung der Auswertung der Unfallstatistik aus dem Zeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2015 und der sich daraus ergebenden unauffälligen Verkehrssituation, liegen die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges mit „Zebrastreifen“ nicht vor. Aufgrund des Umzuges der Dienststelle des Verkehrsdienstes der Polizeidirektion 3 und umfangreicher Umstrukturierungen der dortigen Bereiche liegt weiterhin keine Stellungnahme der dortigen Stelle vor. Eine zeitnahe Beantwortung wurde nicht in Aussicht gestellt.
Bei Vorliegen weiteren Ergebnisse, aus denen sich eine neue Situationsbewertung ergeben sollte, wird der Fachausschuss der BVV umgehend unaufgefordert informiert.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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