Drucksache - 1496/IV  

 
 
Betreff: Gewerbetreibende bei der Umgestaltung des Markthallenumfelds begleiten und unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urbatsch Briest Neubert 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
25.06.2014 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanierung, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Überweisung vom 19.06.2014
3. BE StadtE vom 25.06.2014
5. VzK vom 25.09.2014
6. VzK vom 06.01.2015
7. VzK vom 22.01.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    12.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1496/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Gewerbetreibende bei der Umgestaltung des Markthallenumfelds begleiten und unterstützen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1496/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass die von der baulichen Umgestaltung des Markthallenumfelds in Moabit betroffenen Gewerbetreibenden sowie das Management der Arminius-Markthalle seitens des Geschäftsstraßenmanagements Turmstraße durch folgende Maßnahmen intensiv unterstützt werden:

-          Zurverfügungstellung von Informationen über die geplante Dauer der jeweiligen Bauabschnitte, den Baubeginn sowie das voraussichtliche Bauende sowie des konkreten Bau-umfangs,

-          Information über die im Rahmen des Bauumfangs durchzuführenden einzelnen Maßnahmen, sofern sie die anliegenden Gewerbetreibenden in der Frage von Baulärm bzw. der eingeschränkten Benutzung der Straße durch Baufahrzeuge betreffen sollten,

-          Information über Kontaktmöglichkeit zur Baustellenleitung des betroffenen Bauabschnitts,

-          Information über kurz- bis langfristig geplante zu sperrende Straßenabschnitte und deren Dauer im Hinblick auf die Nutzung dieser durch die anliegenden Gewerbetreibenden,

-          Information und Unterstützung bei der Möglichkeit der Beantragung von finanziellen Überbrückungshilfen sowie

-          Information und Unterstützung bei der Möglichkeit der Beantragung zur Rückerstattung von entrichteten Sondernutzungsgebühren an das Bezirksamt für Sitzgelegenheiten vor den Geschäften bei temporärer Nichtnutzbarkeit eben jener Flächen .

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sicherzustellen, dass trotz der geplanten Bauarbeiten die Anlieferung der betroffenen Gewerbetreibenden mit den benötigten Waren sichergestellt ist; z.B. durch die Möglichkeit der kurzfristigen Markierung temporärer Lieferzonen.

 

Das Bezirksamt hat am 09.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Geschäftsstraßenmanagement (GSM) Turmstraße wird zur Verfügung stehende Informationen an die Gewerbetreibenden im Markthallenumfeld weitergeben unter der Voraussetzung, dass diese Informationen dem GSM rechtzeitig vom Prozesssteuerer / Bauleiter der Baumaßnahme für die entsprechende Baumaßnahme geliefert werden. Es bietet sich an, in festgelegten Zeitabständen eine Baubesprechung durchzuführen, an der auch das GSM teilnimmt, um keine Informationsdefizite zu erzeugen. Die Baubesprechungen dienen im Idealfall dem Informationsfluss in beide Richtungen (Bauleitung - GSM/Gewerbetreibende sowie GSM/Gewerbetreibende - Bauleitung).

 

Es ist geplant die Ergebnisse der Baustellenrunden durch GSM zusammenfassen zu lassen und an Gewerbetreibende („Baunewsletter“) und/oder monatliche Aushänge im Baugebiet weiter zu leiten. Somit werden die Gewerbetreibende und Kunden über Aktuelles zu den Baumaßnahmen informiert.

Zusätzlich nnen die Gewerbetreibenden der betroffenen Geschäfte bei Marketingmaßnahmen (Artikel in der Wochenzeitung, Banner „wir haben für sie weiterhin geöffnet…“ Ausschilderungen etc.) unterstützt werden.

 

Des Weiteren wird das GSM die von Umsatzeinbußen betroffene Gewerbetreibende über die Möglichkeit der Beantragung von Überbrückungshilfen und das zugehörige Antragsverfahren informieren und diese bei der Antragstellung falls erforderlich unterstützen.

Den Antrag auf Überbrückungshilfen für Straßenbaugeschädigte können Gewerbetreibenden, die durch außergewöhnlich umfangreiche und lang andauernde Straßenbaumaßnahmen Existenz bedrohend bei der Ausübung ihres Gewerbes behindert werden, beim Ausschuss für Räumungsbetroffene stellen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin im Rahmen von Billigkeitserwägungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Durch die Überbrückungshilfe sollen finanziell erlittene Nachteile bei den Gewerbetreibenden gemildert werden. Zielsetzung hierbei ist, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzverluste zu vermeiden. Folgende Dinge sind bei der Information über die Möglichkeit zur Beantragung von Überbrückungshilfen im Besonderen zu beachten:

  • Gemäß der o.g. Richtlinie dienen Überbrückungshilfen ausschließlich zur Vermeidung von Existenzverlusten und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Ein nachgewiesener Rückgang des Umsatzes/des Gewinns eines Unternehmens aufgrund von Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen reicht also nicht aus, um Hilfen gewährt zu bekommen. Es muss nachgewiesen werden, dass Beeinträchtigungen nicht durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst abgefedert werden können (z. B. durch vorhandene Rücklagen)
  • Überbrückungshilfen werden nur bei lang andauernden Straßenbaumaßnahmen (Dauer: mindestens 3 Monate), die eine grundhafte Sanierung bewirken sollen, gezahlt. Anträge können frühestens  drei Monate nach Beginn einer Baumaßnahme gestellt werden.
  • Die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin ist vom 17.2.2011 und tritt mit Wirkung zum 31.12.2014 außer Kraft (!). Es ist also zu prüfen, ob dieses Instrument auch ab 2015 zur Verfügung steht.

 

Die Berliner Sondernutzungsgebührenverordnung SNGebV) vom 12. Juni 2006 (GVBl. S. 589) enthält keinen Passus zur Rückerstattung von errichteten Sondernutzungsgebühren bei temporer Nichtnutzbarkeit von sondergenutzten Flächen.

Nach § 5 der Sondernutzungsgebührenverordnung können jedoch Sondernutzungsgebühren erstattet werden, wenn man deren Beendigung anzeigt und der Wert der Erstattung 25,00 Euro übersteigt.

 

Die Betriebsfähigkeit der Arminius-Markthalle inkl. der Anlieferung soll während der Bauzeit nicht eingeschränkt werden. Die konkrete Umsetzung von Zwischenlösungen können derzeit noch nicht aufgezeigt werden, da die Absprachen dazu erst mit dem zuständigen Bauleiter vorgenommen werden können. Die bauausführende Firma ist noch nicht bekannt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 
 

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