Drucksache - 1495/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1495/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Mehr Bänke in Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1495/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie eine Aktion/ein Aufruf gestartet werden kann, bei der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in unserem Bezirk motiviert werden, vor ihren Ladengeschäften, dort wo es möglich ist, Bänke aufzustellen. Diese ermöglichen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Seniorinnen und Senioren, sich dort (kurzzeitig) ausruhen können. Der BVV ist bis zum 31.10.14 zu berichten."
Das Bezirksamt hat am 09.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Ergänzend zum Zwischenbericht vom 20.11.2014 wird Folgendes abschließend mitgeteilt: Über die beauftragten Geschäftsstraßenmanager im AZ Müllerstraße und AZ Turmstraße wurden die Einzelhändler zu Ihrer Bereitschaft den Beschluss um zusetzten beim Händlerfrühstück befragt. Grundsätzlich wird der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zum Bestreben mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum vor allem für ältere und gehandicapte Menschen zu schaffen begrüßt. Allerdings überwiegen aus Sicht der Einzelhändler die Nachteile. Hierzu gehörten z. B: die Eingangsbereiche des Ladengeschäftes bzw. die Sicht auf das Schaufenster würden durch die Bänke blockiert; die Einzelhändler sind für alles, was mit dieser Bank geschieht bzw. was von ihr ausgeht verantwortlich oder die Sondernutzungsfläche für das Herausstellen von Ware wird verringert. Die direkte schriftliche Abfrage bei ca. 450 Einzelhändlern im Gebiet des AZ Müllerstraße bezüglich der Aufstellung von Bänken vor den Geschäften ergaben keine Rückmeldungen von den Gewerbetreibenden. Sollte sich die Bereitschaft der Einzelhändler zu einem späteren Zeitpunkt ändern, wird das Geschäftsstraßenmanagement die Umsetzung begleiten und die Förderfähigkeit über den Gebietsfonds oder als Kooperationsprojekt prüfen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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