Drucksache - 1492/IV  

 
 
Betreff: Pferdefuhrwerke am Brandenburger Tor
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Kiske 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 26.11.2014
4. VzK vom 18.12.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .11.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1492/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Pferdefuhrwerke am Brandenburger Tor

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1492/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Betreibern von Pferdedroschken eine Möglichkeit zum Halt am Brandenburger Tor / Pariser Platz zu genehmigen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.11.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

r die Teilnahme pferdebespannter Fahrzeuge am Straßenverkehr gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung.

r pferdebespannte Fahrzeuge gelten auf dem Pariser Platz und dem Platz des 18.März die gleichen Regelungen wie für andere Kraftfahrzeuge.

Das Halten zum ausschließlichen Absetzen bzw. Aufnehmen von Fahrgästen ist dort, soweit dem Verkehrszeichen (Sicherheitshaltverbote, Stellplätze für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen) nicht entgegenstehen, jederzeit erlaubt.

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                          Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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