Drucksache - 1481/IV  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplansentwurfs 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) und die erneute Beteiligung (...)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.06.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1481/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

den Beschluss über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplansentwurfs 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) r eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) und die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans 1-65B (östlich Nettelbeckplatz)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.05.2014 beschlossen:

 

              I.              Die Auswertung der Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Auswertung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) haben zu den in der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung aufgeführten Änderungen der Planung geführt.

              II.              Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-65Bstlich Nettelbeckplatz) wird um eine ca. 500 m² große Teilfläche im Osten, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstück Gerichtstr. 23, reduziert. Der Bebauungsplantitel wird nicht geändert.

              III.              Das Planverfahren ist mit teilweise geänderten Planinhalten weiterzuführen.

              IV.              Die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) wird - nur zu den geänderten Planinhalten - durchgeführt.

 

Begründung:

zu I - IV: siehe Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlagen)

A) Rechtsgrundlage

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;

Baugesetzbuch (BauGB).

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

Berlin, den

 

__________________________              __________________________

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke              Bezirksstadtrat Spallek

 

 

Anlagen

              -              Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

              -              Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

              -              Übersichtsplan "Änderung des Geltungsbereiches 1-65B" (Stand: 15.04.2014)

 

 

 
 

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