Drucksache - 1433/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1443/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Hansa-Ufer 5: BewohnerInnen vor Verdrängung schützen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1443/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks / Wohnhauses Hansa-Ufer 5, der Akelius Berlin GmbH, dafür einzusetzen, dass die notwendige Voraussetzung für eine sozialverträgliche Durchführung der geplanten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Mieterinne und Mieter gewährleistet werden.
Das Bezirksamt hat am 27.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Datum vom 23.06.2014 wurde die Akelius Berlin GmbH angeschrieben und um Stellungnahme zum Beschluss der BVV sowie um Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gebeten. Eine Antwort erfolgte bis zum heutigen Tage nicht.
Zum Hintergrund/Sachstand: Mit Datum vom 27.03.2014 ging eine Anzeige zur Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO Bln zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung ein. Angezeigt wurde der Neubau eines Wohngebäudes mit 27 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes mit 1 ½ Geschossen und 7 Wohneinheiten, der Umbau des Luftgeschosses im Bestand EG und das Schließen der Laubengänge des Bestandsgebäudes und Nutzungsänderung von Altenwohnheim zu Wohnen. Zeitgleich wurde ein Abweichungsantrag für die Überschreitung der Bebauungstiefe durch die geplanten Balkone an der rückwärtigen Hofseite des Neubaus gestellt. Die Anträge wurden mit Bescheid vom 17.06.2014 wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen. Mit Datum vom 22.07.2014 wurden die Anzeige und der Abweichungsantrag neu eingereicht. Die Mitteilung nach § 63 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln (Freistellung) wurde mit Datum vom 13.01.2015 gefertigt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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