Drucksache - 1431/IV  

 
 
Betreff: Pflegebedarfsdokumentation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok de Sielvie 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.05.2014
2. Beschluss
3. VzK
4. 1. Anlage zur VzK
5. 2. Anlage zur VzK
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                  24.09.2014

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1431/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Pflegebedarfsdokumentation "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1431/IV):

 

" Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass bei der Hilfebedarfsermittlung der ambulanten Hilfe zur Pflege - Hauspflege - der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation, inne hat. Diese ist in der Amtssprache Deutsch und ggfs. in der Sprache der zu Pflegenden abzufassen. Die Verträge sind entsprechend zu verfassen."

 

Das Bezirksamt hat am .......30.September 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gebracht (s. Anlage 1).

Das Bezirksamt hat in seinem Schreiben deutlich darauf hingewiesen, dass die Pflegedokumentationen vor Ort bei der Pflegeperson einsehbar zu platzieren, in deutscher Sprache abzufassen und uneingeschränkt zugänglich zu machen sind.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat darauf mit Schreiben vom 08.09.2014 (s. Anlage 2) reagiert und mitgeteilt, dass man in den Verhandlungen bemüht ist, die mit den Bezirksämtern erarbeiteten Anpassungsvorschläge in das neue Vertragswerk einfließen zu lassen.

Das Bezirksamt informiert über den weiteren Verhandlungsverlauf über den Fachausschuss.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

Berlin, ....................

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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