Drucksache - 1423/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Rathenower Str. 16
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1423/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, das Perspektivkonzept zur Rathenower Str. 16 voran zu treiben. Insbesondere die Übertragung des gesamten Grundstücks an die GSE soll durch das Bezirksamt in die Wege geleitet werden. Hierzu soll das Bezirksamt auch eine eindeutige Position gegenüber dem Liegenschaftsfonds einnehmen."
Das Bezirksamt hat am 07.10.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Mietpreisentwicklung im Bezirk Mitte, insbesondere in den Gewerberäumen erschwert zunehmend die Arbeit von Jugendhilfeträgern und anderen sozialen Projekten. Sie haben erhebliche Schwierigkeiten für Ihre Angebote, z.B. betreutes Wohnen günstige Mietobjekte zu finden. Dies führt z.B. bei den Jugendhilfeträgern zu einer Verlagerung der Angebote außerhalb von Mitte und zu einer Erhöhung der Kosten. Aus diesem Grund ist es notwendig, frei werdende oder frei gewordene Gebäude des Bezirks für soziale Projekte zu sichern. Daher ist es zu begrüßen, dass der "Hochhaus"-Gebäudeteil der Rathenower Str. 16 erhalten bleibt und der GSE übergeben werden kann. Dadurch wäre der Einfluss des Bezirks auf die Angebotsstruktur weiterhin gegeben, ohne mit den Gebäudekosten belastet zu sein.
Hinsichtlich einer eventuellen Übertragung des Grundstücks an die GSE hat die Senatsverwaltung für Finanzen jedoch in einer Grundsatzentscheidung mitgeteilt, dass gegenwärtig keine Übertragungen an die GSE erfolgen. Im Rahmen der Clusterung gemäß Senatsbeschluss zur Transparenten Liegenschaftspolitik durch den noch einzurichtenden Portfolioausschuss werden auch die Grundstücke betrachtet werden, die der GSE übertragen werden sollen. Da sich das Grundstück derzeitig im Verantwortungsbereich der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG befindet, geht das Bezirksamt davon aus, dass zu gegebener Zeit eine direkte Übertragung des Grundstücks vom Liegenschaftsfonds an die GSE erfolgen wird.
Sollte im Zuge der neuen Liegenschaftspolitik des Landes eine Übergabe an die GSE nicht mehr möglich sein, so wäre die Ausschreibung des Gebäudes mit einem Konzeptverfahren, mit Kriterien des Bezirks Mitte, gegenüber einer freien Vermarktung vorzuziehen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 07.10.2014
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