Drucksache - 1404/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Warum ist das Bezirksamt - im Widerspruch zum Konzept einer nichtgewinnorientierten Entwicklungsgesellschaft (Büro "pswedding") und der Grundintention des BVV-Beschlusses zur Drs. 1233/IV - nicht bereit, sich für eine Verpachtung des Grundstücks im Rahmen eines Erbbaurechtes einzusetzen, sondern präferiert stattdessen den Verkauf des Grundstücks?
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