Drucksache - 1387/IV  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan für den Bezirk Mitte von Berlin für die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Vorberatung
12.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 08.05.2014
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4 Schuldatenblätter_Grundschulen
6. Anlage 5 Schuldatenblätter_Sonderschule
7. Anlage 6 Schuldatenblätter_ISS
8. Anlage 7 Schuldatenblätter_Gymnasien
9. BE Schule vom 12.06.2014
10. Beschluss

Wir bitten um Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Schulentwicklungsplan soll auf der Seite 36  der letzte Satz wie folgt geändert werden:

Sollten diese Möglichkeiten zur wohnortnahen Schulversorgung nicht ausreichen, so können z. B die im Folgenden beschriebenen Optionen (die in den zuständigen Gremien noch zu diskutieren und abzustimmen sind) in Betracht gezogen werden, ohne das ein Schulneubau erforderlich wäre.

 

 

(Text liegt vor)

 

 

Erledigungsfrist: 18.09.2014

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:        .04.2014

Abt.      Tel.:23700

     

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr. 1387/IV

Mitte von Berlin     

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Schulentwicklungsplan für den Bezirk Mitte von Berlin für die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

A)      Begründung:


Der letzte Schulentwicklungsplan für den Bezirk Mitte (vom 08.02.2010) umfasste den Betrachtungszeitraum 2009 – 2014.

 

        Das Verfahren der Schulentwicklungsplanung wird in den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV-SEP) geregelt. Darin stellen die bezirklichen Schulentwicklungspläne die Schulnetzplanung im jeweiligen Bezirk dar. Sie sind die Grundlage für die Entscheidungen über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von den Bezirken verwalteten Schulen gemäß

        § 109 Abs. 3 des Schulgesetzes.

 

        Die bezirklichen Schulträger entscheiden in eigener Zuständigkeit über den Zeitpunkt der Aufstellung ihrer Schulentwicklungspläne. Der Schulentwicklungsplan für das Land Berlin ist spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben. Zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für das Land Berlin sind von den zuständigen Gremien bestätigte aktuelle Schulentwicklungspläne vorzulegen. Der nunmehr vorgelegte Schulentwicklungplan des Bezirkes Mitte umfasst die Schuljahre 2014/15 bis 2019/20.

 

        Im Rahmen der Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes des Bezirkes Mitte war der Bezirk aufgefordert, den Schulentwicklungsplan vorzeitig fortzuschreiben und um die Auswirkungen der haushälterischen Sparvorgaben und getroffenen Standortentscheidungen zu ergänzen.

 

        Im Zuge des Konsolidierungskonzeptes des Bezirksamtes Mitte werden mit den Liegenschaften Pankstr. 70 und Gotenburger Str. 7-9 zwei weitere Schulstandorte zum 01.08.2014 aufgegeben. In den nächsten Jahren werden die Schülerzahlen kontinuierlich ansteigen, weitere Schulschließungen sind daher nicht geplant.

 

 

        Ungeachtet der Konsolidierungsbemühungen des Schulamtes und der damit einhergehenden Verdichtung des bezirklichen Schulnetzes haben das Raumangebot deutlich unterschreitende Schülerzahlen in den letzten Jahren zu einem erheblichen Teil des Budgetdefizits im Bereich Schule beigetragen und so zu einem immensen Quersubventionsbedarf geführt.

 

        Der weiterhin bestehende Konsolidierungsdruck erfordert eine verbesserte Auslastung der Schulstandorte. Der bauliche Zustand der meist älteren Gebäude stellt einen erheblichen Standortortnachteil im berlinweiten Vergleich dar, der im Rahmen der Budgetierung nur durch eine optimierte Flächennutzung kompensiert werden kann. Im Ergebnis wird dies zu höheren Schülerfrequenzen in den Klassen führen. Anders ist eine stückkostenreduzierte Schulplanung im Bezirk nicht möglich.

 

        Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung und damit des Bedarfs an Schulplätzen in allen Schularten im Bezirk Mitte ist durch erhebliche Unsicherheiten gekennzeichnet.

 

        Zum Einen verzeichnet der Bezirk erhebliche Wanderungsbewegungen bei Familien mit schulpflichtigen Kindern. Dies betrifft sowohl Gebiete mit niedrigen Sozialraumindikatoren als auch Gegenden in guten und sehr guten Wohnlagen.

 

        Darüber hinaus werden in den gehobenen Wohnlagen des Bezirkes verstärkt Privatschulen bevorzugt. Dies führte schon in den vergangenen Jahren zu vermehrten Gründungen von privaten Schulen verschiedener Schularten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Bezirk kann diese Entwicklung kaum steuern. Viele der derzeitigen Bauvorhaben im Bezirk wenden sich an höhere Einkommensschichten, so dass eine Verstärkung dieses Trends zu erwarten ist.

 

        Die im Bezirk geplanten Neubauten mit hohem Wohnanteil sind zwar bereits zum Teil in den vorhandenen Bevölkerungsprognosen enthalten; wann und in welcher Höhe hier jedoch zusätzliche Schulplätze erforderlich sind, wird sich erst in den nächsten Jahren – abhängig von der Konkretisierung und Fertigstellung der größeren Bauvorhaben konkretisieren.

 

        Das nunmehr erarbeitete differenzierte Prognose-Instrumentarium, das neben den Prognosen der SenBJW, SenStadt und der Daten des LaBO auch regional unterschiedliche Einflussgrößen berücksichtigt, wird deshalb ab sofort jährlich aktualisiert, um so die dargestellten Planungsunsicherheiten sukzessive zu verringern und ggf. steuernde Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.

 

        Im Grundschulbereich ist die Schülerversorgung bei einer planerischen Maximalfrequenz von 25 Schülerinnen und Schülern auch bei stark steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren gesichert. An Schulen, an den die Unterrichtung mit abgesenkten Schülerfrequenzen geboten ist, muss unter Umständen die Zügigkeit der Schule angepasst werden.  Ggf. auftretende Engpässe an Schulplätzen können über schulorganisatorische Maßnahmen aufgefangen werden. Durch die nunmehr mögliche differenzierte jährliche Fortschreibung der Prognosen für die benötigten Schulplätze können darüber hinaus erforderliche weitere Maßnahmen rechtzeitig geplant und umgesetzt werden.

 

Auch im Oberschulbereich sind keine Standortschließungen geplant. Im Schuljahr 2012/2013 sind die letzten Haupt- und Realschulklassen des vormals dreigliederigen Schulsystems ausgelaufen. Im Schuljahr 2010/11 wurden die 7. Klassen an Integrierten Sekundarschulen gebildet. Die höheren Jahrgangsstufen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen sind in den Integrierten Sekundarschulen aufgegangen. An den Integrierten Sekundarschulen wird das Abitur nach 13 Jahren erworben, an den Gymnasien mit der 12. Klasse. Seit dem Schuljahr 2012/2013 verzeichnen die Integrierten Sekundarschulen mehr Anmeldungen in der Klassenstufe 7 als die Gymnasien. Noch ist unklar, ob sich dieser Trend verfestigt.

 

        Die Modellrechnungen gehen bis 2019/20 von sinkenden Schülerzahlen in der Oberstufe aus, so dass für die Schulplatzversorgung keine Engpässe zu erwarten sind.

 

 

B)      Rechtsgrundlage:


§ 12 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 105 Abs. 3 und § 109 Schulgesetz
 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Im Konsolidierungskonzept 2014 für den Bezirk Mitte an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin wurden über die Aussagen im vorliegenden Schulentwicklungsplan hinaus folgende Anmerkungen und Ergänzungen ausgeführt, die im wesentlichen Aussagen zu Ursachen bzw. Senkung des strukturellen Defizits des Schulbereiches beinhalten. Sie sind nachfolgend dokumentiert und erläutern auch die über schulorganisatorische Maßnahmen zu realisierende Maßnahmen, die Bestandteile der Zielvereinbarung des Schulamtes sowie der vom Bezirksamt Mitte beschlossenen strategischen Handlungsfelder sind:

 

„ (1) Allgemeine Aussagen zum strukturellen Defizit

Der Bezirk Mitte hat mit der Vorlage des Schulentwicklungsplanes 2019/20 auf der Grundlage verbesserter Prognosedaten seine aktuellen und zukünftigen Steuerungs-möglichkeiten bezogen auf die Standortplanung genutzt. Die hohe Veränderungsdynamik der heutigen und künftigen demografischen Entwicklung – im Bezirk Mitte auch wegen noch geplanter umfangreicher Wohnungsbauvorhaben – erforderte eine Schärfung des Prognoseinstrumentes.

Im Gegensatz zu früher werden nicht nur die Planungsdaten der SenBJW verwendet, sondern regional differenzierte Prognosen erstellt.

 

In diese Prognosen gingen ergänzend die Planungsdaten von SenStadt, die Meldedaten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie der derzeitigen und prognostizierbaren Nutzung von Privatschulen  ein. Damit konnten für die regionalen Planungsgebiete spezifische sog. „Einmündungsquoten“ errechnet und prognostiziert werden. Im Ergebnis sind weitere Schließungen von Schulstandorten derzeit nicht zu vertreten (vgl. (2) Schulentwicklungsplanung). Weitere Maßnahmen zur Kostensenkung bzw. verursachungsgerechten Kostenverteilung werden dazu beitragen, dass das auf der Grundlage der KLR-Daten ermittelte „strukturelle Defizit“ des Schulbereiches reduziert wird (vgl. (3) Maßnahmen zur Kostensenkung).

 

Für die Höhe dieses Defizits sind, wie bereits mehrfach dargelegt, vor allem zwei vom Bezirk nur unzureichend zu beeinflussende Einflussgrößen von hoher Relevanz:

 

  • Ermittlung der Infrastrukturkosten (Notwendigkeit der Berücksichtigung von Strukturnachteilen)

Bereits in der Vergangenheit hat der Bezirk Mitte darauf hingewiesen, dass ein Großteil der erweiterten Teilkosten der Schulprodukte aus kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen bestehen (im Jahr 2013 über 16 Mio. €). Diese werden derzeit auf der Basis der historisch begründeten Bauwerte ermittelt. Durch diese Ermittlung und unveränderte Übernahme in die Budgetierung werden die Bezirke strukturell benachteiligt, deren Schul-Gebäudestruktur historisch bedingt erhebliche Nebenflächen aufweisen. Im Bezirk Mitte beträgt die pädagogisch relevante Nutzfläche aller Schulen nur 54,9% der Bruttogeschossfläche. Dies ist das ungünstigste Verhältnis aller Bezirke. Im Durchschnitt aller Bezirke beträgt dieser Wert 58,7%. Die Berechnung erfolgte mittels aktueller Daten von SenFin. Eine Veränderung der Berechnung der kalkulatorischen Kosten allein auf Basis der Nutzflächen würde den Budgetierungsnachteil der Schulprodukte des Bezirkes Mitte sofort erheblich senken.

  • Anpassungen des Schulangebotes in anderen Bezirken

Das Budgetierungsdefizit ist aufgrund der dynamischen Bevölkerungsprognose nicht nur im Bezirk Mitte derzeit nur schwer steuer- und prognostizierbar. Wenn z.B. in den nächsten Jahren in anderen Bezirken Schulen neu gebaut werden, werden sich die Stückkosten dieser Bezirke vermutlich zunächst erhöhen. Dies könnte für Mitte bedeuten, dass sich das Budgetierungsdefizit erheblich verringert, ohne dass der Bezirk Mitte dies beeinflusst. Diese Wirkung ist im bezirklichen Budgetierungssystem nicht nur im Schulbereich systemimmanent.

 

(2) Schulentwicklungsplanung

Der nunmehr vorliegende Entwurf der SEP kommt zu dem Schluss, dass alle derzeit in der Standortplanung vorgesehenen Schulstandorte weiterhin benötigt werden. Mit Abgabe der Standorte Gotenburger Straße 7+9 sowie Pankstraße 70 zum 01.09.2014 sind damit die Möglichkeiten des Schulbereiches, durch Abgabe von Liegenschaften Konsolidierungsbeiträge zu leisten, ausgeschöpft.

Frühere Überlegungen zu weiteren Schulschließungen sind durch die aktualisierte und verfeinerte Prognose der Schüler/innenzahlen für den Bezirk Mitte obsolet. Die Ravenéstraße 11-12 wird als Arbeitslehrezentrum von mehreren Schulen sowie als Standort einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt dauerhaft benötigt.

 

a)      Grundschulen

Aufgrund der finanziellen Situation des Bezirkes wurden die Kapazitäten der Grundschulen – trotz anderslautender Empfehlungen der Schulaufsicht – einheitlich auf Klassenfrequenzen von 25 Schüler/innen sowie auf der Basis des Musterraum-programmes festgelegt. Damit werden die rechtlichen Vorgaben der SenBJW, die 23–26 Schüler/innen pro Grundschulklasse bzw. 21 – 25 Schüler/innen pro Klasse in Gebieten mit einem erhöhten Anteil von Schüler/innen nicht-deutscher Herkunft als Richtzahlen vorgibt, fast vollständig ausgeschöpft.

Aus bildungspolitischer Sicht sind diese Kapazitätsplanungen zumindest in den sozial belasteten Gebieten im Wedding und Gesundbrunnen skeptisch zu betrachten. Allerdings lassen die räumlichen Gegebenheiten in den Schulen durch zusätzliche Nutzung von Räumlichkeiten, die gemäß Musterraumprogramm nicht in die Kapazitätsplanung aufzunehmen sind (z.B. zu geringe Größe), Spielräume für pädagogische Fördermaßnahmen (z.B. Teilungsstunden, Arbeitsgemeinschaften, Projektarbeit). Damit hält der Bezirk Mitte diese Kapazitätsplanung an der oberen zulässigen Grenze für insgesamt vertretbar.

Die Prognose der Schülerzahlen wurde – anders als in der Vergangenheit – regio-nal differenziert. Dabei wurde der Anteil von Schulplätzen in Privatschulen des Bezirkes berücksichtigt. Damit ist die Prognose wesentlich differenzierter als noch im Herbst letzten Jahres. Sie umfasst vor allem auch die für die bezirklichen Neubaugebiete (Europa-City und nördliche Luisenstadt) nunmehr konkreter werdenden Bevölkerungsprognosen.

Trotz dieser erhöhten Kapazitätsplanung wird die wohnortnahe Versorgung mit Schulplätzen in einigen Einschulungsbereichen des Bezirkes (Zentrum) aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und damit einhergehender steigender Schülerzahlen (prognostizierte Steigerung in 5 Schuljahren um 16%!) schwierig. Sie wird ggf. durch die Errichtung mobiler Systembauten bzw. anderer schulorgani-satorischer Maßnahmen zu bewältigen sein. Die rechnerischen Überkapazitäten des Gesamtbezirkes auch im Schuljahr 2019/20 von ca. 1,9 Klassenzügen (hervor-gerufen insbesondere durch den Einschulungsbereich Tiergarten Süd) können nicht durch eine weitere Standortschließung behoben werden, da das Schulgesetz eine wohnortnahe Versorgung („kurze Beine – kurze Wege“) zwingend vorschreibt. Eine erforderliche Ausweitung der Grundschulkapazitäten (ggf. durch Ausnutzung von Kapazitäten eines Oberschulstandortes) ist derzeit wahrscheinlicher als eine weitere Standortschließung.

 

b)ISS und Gymnasien

Die Gesamtentwicklung der Schüler/innenzahlen im Oberschulbereich ist von einer weiteren Reduzierung bis zum Schuljahr 2018/19 (um ca. 8%) gekennzeichnet. Danach werden die Schüler/innenzahlen wieder – zunächst moderat – steigen, wenn die prognostizierten Grundschüler/innen die Klassenstufe 7 erreichen. Während für die Integrierten Sekundarschulen des Bezirkes bis zum Schuljahr 2019/20 ein Anstieg auf das heutige Niveau wieder möglich erscheint, werden für die Gymnasien ca. 600 Schüler/innen weniger als heute erwartet.

Damit erscheint eine Standortschließung auf den ersten Blick möglich, wird doch für das Schuljahr 2019/20 eine rechnerische Überkapazität von ca. 5,4 Klassenzügen prognostiziert.

Diese rein rechnerische Prognose übersieht jedoch einige Besonderheiten, die bei der Planung der räumlichen Schul-Kapazitäten berücksichtigt werden müssen:

 

  • Zum einen befinden sich die Oberschulen des Bezirkes nach der Einführung der Integrierten Sekundarschulen nach wie vor in der Veränderung ihres päda-gogischen Angebots. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Veränderungen des Schulkonzeptes innerhalb weniger Jahre zu einem Anstieg der Anmeldezahlen auch in den Regionen führen, an denen aufgrund der sozialen Situation des Umfeldes die Eltern ihre Kinder eher in anderen Bezirken oder in Privatschulen anmelden (vgl. z.B. Campus Rütli in Neukölln).

Dass dieser Effekt in Mitte eintritt, dafür sprechen die Aktivitäten einiger Schulen (Turn-Around-Programme, Ausweitung der Gemeinschaftsschulkonzepte, etc.). Bisher finden nicht alle im Bezirk Mitte gemeldeten Kinder im Oberschulalter ihren Weg in eine öffentliche Oberschule im Bezirk.

Die jetzige Prognose schreibt aber den heute aus Sicht des Bezirkes Mitte negativen Wanderungssaldo fort. Sollten die beschriebenen positiven Effekte aufgrund von erfolgreichen Schulkonzepten eintreten, dann ist eine Vollaus-lastung aller öffentlichen Oberschulen des Bezirkes (ISS und Gymnasien) wahrscheinlich.

 

  • Unsicher ist der weitere Bedarf an „Willkommensklassen für Flüchtlingskinder im Grund- und Oberschulalter. Die bisherigen Prognosen gehen von einem Bedarf von jeweils 30 Klassen für den Grund- und Oberschulbereich aus. Diese sind an den bestehenden Schulstandorten auch zu realisieren. Allerdings könnte die im Grundschulbereich beschriebene enge Kapazität schon in zwei Jahren zu einem Engpass führen, der dann über bestehende Raumkapazitäten in Gymnasien aufzufangen wäre.

 

  • Unsicher ist weiterhin auch die weitere Entwicklung der benötigten Hortplätze. Zwar ist nicht mit einem weiterhin so starken Anstieg wie in den vergangenen Jahren zu rechnen. Die dynamische Veränderung der Bevölkerung in einigen Gebieten des Bezirkes könnte jedoch zu einem, von den räumlichen Kapazitäten dann nicht abgedeckten, Hortplatzbedarf führen. Grundsätzlich können alle Räume der Schulen außer Klassenräume für das Hortangebot genutzt werden. Bereits heute reichen an einigen Schulen die Raumkapazitäten jedoch nicht aus, so  dass auch Klassenräume für das Hortangebot genutzt werden.

 

  • Die Bezirke sind gehalten, für die pädagogischen Einrichtungen der SenBJW (Schulaufsicht) räumliche Kapazitäten vorzuhalten. Für diese Nutzungen wird zwar im Einzelfall eine Kostenverrechnung ausgehandelt, die räumlichen Kapazitäten sind jedoch nach Auffassung der SenBJW vom Bezirk zu stellen.

Derzeit befinden sich in den Räumen des Bezirkes folgende Einrichtungen neben der Schulaufsicht: regionales Fortbildungszentrum (PIZ), schulpsycho-logischer Dienst sowie schulpraktische Seminare (Lehrer- und Studienratsaus-bildung).

Geplant ist darüber hinaus ein Beratungs- und Unterstützungszentrum (BUZ) pro Bezirk, bei dem die SenBJW einen Raumbedarf von ca. 15 – 20 Räumen erwartet. Mit der Einrichtung ist spätestens im Schuljahr 2015/16 zu rechnen.

 

(3) Maßnahmen zur Kostensenkung im Schulbereich

Der Bezirk Mitte wird nach Beschlussfassung über die Schulentwicklungsplanung seine Bemühungen zur Kostenreduzierung bzw. verursachungsgerechten Kostenverteilung bei den Schulprodukten fortsetzen. Neben der Reduzierung der Stückkosten durch den im SEP prognostizierten Anstieg der Schüler/innenzahlen vor allem im Grundschulbereich und bei den Integrierten Sekundarschulen werden folgende Maßnahmen in den Folgejahren wirksam werden:

 

a.      Reduzierung der Infrastrukturkosten bei erfolgter Abgabe der ehemaligen Schulliegenschaften

b.      Verursachungsgerechtere Kostenverteilung sowie ggf. Einnahmeerhöhungen durch Überprüfung von Schulnutzungen durch andere öffentliche Einrichtungen sowie Dritte

c.      Senkung bzw. Begrenzung des Kostenanstiegs durch energetische Sanierung und Schulung der Nutzerinnen und Nutzer der Schulen

d.      Erhöhung der Auslastung/der Schülerzahlen durch Unterstützung von veränderten pädagogischen Konzepten der Schulen (z.B. veränderte Raumnutzung durch entsprechende Abstimmung von Baumaßnahmen)

e.      Erhöhung von Einnahmen durch Vermietung von Leerkapazitäten in Schulen (z.B. Allegro-Grundschule)“

 

Im Bezirksamt wird über die Realisierung und die Wirkung aller Maßnahmen kontinuierlich berichtet. Die Bezirksverordnetenversammlung, insb. der Schul- und Hauptausschuss, wird unaufgefordert unterrichtet.

 

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 
 

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