Drucksache - 1376/IV  

 
 
Betreff: Verzögerung beim Kitabau in der Jacobystraße verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Körper Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag
2. Beschluss vom 20.03.2014
3. VzK vom 06.05.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                     .04.2014

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

    Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1376 / IV

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Verzögerung beim Kitabau in der Jacobystraße verhindern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.03.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1376/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Hinderungsgründe für den Baubeginn des Umbaus und Neubaus der Kindertagesstätte in der Jacobystraße 4 auszuräumen. Das Bezirksamt wird daher ersucht, sich bei den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass die notwendige Umlegung der Wasserleitung auf dem Grundstück Jacobystr.4 zeitnah erfolgt."

 

 

Das Bezirksamt hat am  15.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Grundstück Jacobystraße 4 wurde vom Bezirksamt Mitte im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an den Träger casablanca gGmbH vor dem Hintergrund übertragen, dort im Wege der Sanierung des Bestandsgebäudes und Errichtung eines zusätzlichen Neubaus eine Kita mit 105 Plätzen zu errichten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wisschenschaft fördert dieses Projekt aus dem Bundesprogramm U3 für 39 Plätze von unter 3-jährigen Kindern.

 

Mitte Januar 2014 hat der Architekt von casablanca gGmbH den Bauantrag eingereicht und im Zuge der Bauvorbereitung eine Leitungsanfrage im Geoportal gestellt. Anfang März erhielt er die Auskunft, dass der Bebauung noch eine Wasserleitung auf dem Grundstück entgegensteht. Diese Wasserleitung verläuft ca. 60 m diagonal von einem der umgebenden Wohnblöcke zu einem anderen und hat offenbar einen Durchmesser von ca. 150 mm. Die Wasserleitung liegt unterirdisch und darf nicht überbaut werden. Die Lage der Wasserleitung entspricht jedoch nicht dem geltenden Baurecht.

 

Dem Bezirksamt war die Lage der Wasserleitung nicht bekannt, so dass sie keine Erwähnung im Erbaupachtvertrag fand und auch nicht aus Plänen erkennbar war.

 

Am 10. März 2014 wurden die Wasserbetriebe von der casablanca gGmbH telefonisch aufgefordert, die Leitung baldmöglichst zu verlegen. Die Wasserbetriebe hatten sich grundsätzlich für zuständig und auch handlungsbereit erklärt, jedoch mitgeteilt, dass für dieses Jahr keine Möglichkeit mehr besteht, da die Investitionsplanung abgeschlossen sei.

Am 21.03.2014 wurde dann von den Wasserbetrieben signalisiert, dass im einvernehmlichen Benehmen die Bereitschaft zu einer unkomplizierten Lösung gefunden werden kann. Danach wäre eine zeitlich und praktisch koordinierbare Bauausführung für die casablanca gGmbH möglich. Eine schriftliche Bestätigung gab es nicht.

 

Mit Mail vom 28.03.2014 teilte dann die casablanca gGmbH mit, dass die Wasserbetriebe per Mail bestätigt haben, dass die Wasserleitung im Boden auf dem Grundstück Jacobystraße 4 kein Problem mehr darstellt, da sie ersatzlos stillgelegt werden kann. Dies wird im Zuge der Baumaßnahmen mit den Wasserbetrieben vor Ort koordiniert.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass einer Baugenehmigung nun nichts mehr im Wege steht und somit mit der Sanierung bzw. dem Neubau der Kita begonnen werden kann.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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